Teppichreinigung bei Auszug zulässig?

7 Antworten

Hallo, soweit ich weiß ist ein Teppich, Parkett nach 10 Jahren abgewohnt, d.h. man muß weder Parkett abschleifen lassen, noch Teppich reinigen etc. Viele Dinge, die im Mietvertrag stehen sind heute gar nicht mehr gültig. Gebt die Frage doch mal unter Google ein.

Nach 10 Jahren ist ein Teppichboden in aller Regel zur Erneuerung durch den Vermieter fällig! Sie zahlen garnichts und haben auch keine Reinigungsverpflichtung über das übliche Staubsaugen hinaus!

Und hier ist ganz genau nachzulesen das der Passus "Tiefenreinigung durch eine Fachfirma" unwirksam ist.

OLG Stuttgart, 8 REMiet 2/92 1. Die in vorformulierten Vertragsbestimmungen enthaltenen Klauseln, daß der Mieter sich verpflichtet, Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten durch Fachhandwerker ausführen und Teppichböden auf seine Kosten bei Auszug von einer Fachfirma reinigen zu lassen, sind hinsichtlich der Regelung, diese Arbeiten "durch Fachhandwerker ausführen zu lassen" bzw "von einer Fachfirma reinigen zu lassen" unwirksam. Die Unwirksamkeit ergreift jedoch nicht die gesamte Regelung, sondern läßt die Verpflichtung des Mieters zur Vornahme der Schönheitsreparaturen bzw der Teppichbodenreinigung unberührt.

Den Teppichboden "fachmännisch reinigen" heißt nicht das dies von einem Fachmann/einer Firma gemacht werden muß. Also, wie GenLeutnat schon schreibt, mit einem Naßsauger reinigen und fertig. Das Ausleihen solch eines Reinigers kostet so. ca. 25 € am Tag. Die 25 € könnt Ihr ja dem Vermieter geben;-) Irgendwie hab ich den Eindruck das der sich wohl so "nebenbei" das Laminat teilweise von Euch finanzieren lassen will;-)

Hallo, leider steht im Vertrag "Tiefenreinigung durch eine Fachfirma", ich gaube dann nicht , daß ich es selbst machen kann, Danke für die Antwort, ich sehe da halt nicht ganz ein, daß ich das Laminat mitbezahlen soll

@ecuador

Unter jedem § im Mietrecht steht sinngemäß: Eine Vereinbarung zum Nachteil des Mieters ist unwirksam. Einen Mieter per Vertrag zu "zwingen" Arbeiten, die ein Mieter genau so gut selbst machen kann, von einer Fachfirma ausführen zu lassen sehe ich in diesem Fall als Nachteil. Die Zahlung der geforderten Summe würde ich grundweg ablehnen. Soll Euer Vermieter das Geld doch einklagen wenn er meint im Recht zu sein.

@anitari

siehe Antwort unten, habe mich verdrückt, sollte ein Kommentar auf Deine Antwort sein

Ich würde ja sagen, dass nach 10 Jahren in der Tat der teppich zerschlissen ist und deshalb kein Reinigungsanspruch besteht. (Anders sicherlich, wenn ihr kürzer drin gewohnt hättet, da kann ich mir schon vorstellen, dass eine entsprechende fachmännische Reinigung statthaft ist)