Teppichboden rausreißen, Entfernung von Teppichkleberesten?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die hätten das nicht nur wissen müssen, sondern es wäre auch ihre Aufgabe gewesen, die Klebereste zu entfernen. Als verwohnt kann man nach 30 Jahren allerhöchstens den Teppich bezeichnen. Nicht aber das was darunter ist. Wäre im Prinzip so, als würde der Maler Tapetenreste nicht von der Wand entfernen, bevor er sie streicht. Ich vermute mal, die Firma war einach zu faul und wollten Zeit und Geld (für den Spezialenferner) sparen. Hast du schon gezahlt? Wenn Nein würde ich sie auffordern den Boden in korrektem Zustand zu hinterlassen und dann erst zahlen.

Die Frage ist für mich erst mal, warum du denn überhaupt den Teppich hast entfernen lassen und das vermutlich auch bezahlt hast. Für "abgewohnte" Dinge ist eindeutig der Vermieter zuständig, also auch für die Entsorgung. Fall der Vermieter das von dir verlangt hat um sich Kosten zu sparen, kannst du die Kosten von ihm zurück fordern, da es nach Gesetz nicht deine Angelegenheit ist.

Ich würde nun alle weiteren Schritte mit dem Vermieter absprechen. Wenn er dir weitere Kosten für die Entfernung der Klebereste ersetzt kannst du es veranlassen. Ansonsten würde ich auf o.g. Grund nichts mehr tun.

Die Stellen richtig einnässen und dann mit einem Schaber oder einer Spachtel noch mal richtig ran gehen. Gut möglich, dass es sich um einen wasserlöslichen Kleber handelt und dann ist das Problem recht rasch erledigt.

Wer hat vor 30 Jahren den Teppich verlegen lassen? Du oder der Vermieter?

Auf jeden Fall halte ich es für eine Sachbeschädigung, einen Teppich so reinzukleben, dass er sich nicht mehr restlos raus lösen läßt. Insofern geht es hier nicht um "verwohnt" oder so, sondern um Schadensbeseitigung, auch wenn der Teppich nun schon 30 Jahre drin lag. Die Frage ist eben nur, wer das damals hat machen lassen.

Übrigens: Bodenleger (Handwerker) tun sich damit leicht. Ein aufwändig verklebter Boden bringt u. U. zweimal Geld. Beim Verlegen und beim Wiederentfernen.

Ich habe eine Firma (Baudienstleistungen und Entrümplung und so) beauftragt, in meiner alten Wohnung (ich war Mieter) den Teppich rauszureißen und zu entsorgen.

Warum? Stand der Teppich 30 Jahre lang in deinem Eigentum, d. h. die Wohnung war ohne Auslegeware vermietet und er Vermieter forderte Rückbau in den Zustand bei Anmietung?

Der Eigentümer fordert mich nun auf, die Reste zu entfernen.

Zurecht. Warum soll sich der Vermieter oder dein Nachmieter damit abquälen, bevor er neuen Bodenbelag verlegen kann? Dies dürfte er vor Einzug beseitigt verlangen.

Hätte das nicht die von mir beauftragte Firma auch wissen und machen müssen ?

Ja, aber die machen halt nur, was beauftragt und dementsprechend kalkuliert und angeboten war. Mit Kleberentfernung ist der Aufwand dreimal so hoch wie für das reine Rausreißen.

Ihre Bemerkung dazu ist reiner mietrechtlicher Unsinn: So wie eine Wand ohne Tapetenfitzelchen sofort neu tapezierbar sein muss, gilt das für den Untergrund eines Teppichs oder Laminats auch. Der harte Kleber würde sich durch den Belag bohren, die Trittschaldämmung beeinträchtigen oder knirschende Geräusche ergeben.

G imager761

Hätte das nicht die von mir beauftragte Firma auch wissen und machen müssen ?

Woher denn? Diese sind keine Experten für Mietrecht, bzw. kennen deinen Mietvertrag nicht.

Die Firma macht genau das, womit sie beauftragt wurde.

Warum musstest Du den Teppich überhaupt entfernen? War dieser dein Eigentum?