Tempton Zeitarbeit

2 Antworten

Schau mal im Arbeitsvertrag nach. Wenn dort eine Kündigung vor Arbeitsantritt nicht ausgeschlossen ist, solltest Du sofort eine Kündigung abgeben. Vertragsstrafen müssen auch vertraglich geregelt sein. In gewissem Umfang ist dies auch zulässig. Aber ohne vertragliche Regelung keine Ansprüche des AG.

All Deine hier gestellten Fragen beantwortet Dir Dein Arbeitsvertrag!
Und nein, es gibt keine Strafen, wenn man innerhalb der Probezeit kündigt.