Telekom hat meiner Mutter vor der Tür etwas aufgeschwatzt gilt die widerrufsfrist von 2 Wochen?

6 Antworten

Ja, bei Haustürgeschäften hat man gem. § 312b/g i. V. m. § 355 BGB immer ein 14tägiges Widerrufsrecht.

Hallo IbanezP,

ja, bei einem Vertrag, der an der Haustür abgeschlossen wurde, habt ihr ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Ihr könnt telefonisch, über mich oder schriftlich widerrufen. Wie immer ihr mögt.

Wenn ich in Aktion treten darf, verrate ich dir gerne, wie du mir die Daten zukommen lassen kannst. Wichtig ist dabei, dass ich Kontakt zu deiner Mutter aufnehmen muss, da sie Vertragspartnerin ist.

Viele Grüße

Rebekka H. von Telekom hilft

Nein. Ein Vertragsabschluß im Laden, auf der Straße oder in Wohnungen (oder davor) fallen nicht unter das Fernabsatzgesetz. Nur bei "online" oder "telefonischen" Vertragsabschlüssen gibt es ein 14 Tägiges Widerrufsrecht.

Haustürgeschäft ! sofort widerrufen !Waren bei mir auch ! Hab aber nicht Unterschrieben ! Mfg.

Wenn noch keine 14 Tage rum sind - dann Widerruf an die Telekom per Einschreiben.

jawoll, immer schriftlich wegen Fristwahrung !