Telekom: Habe ich ein Recht auf eine schriftliche Auftragsbestätigung bei Fernabsatzverträgen?
Hallo zusammen,
vor einigen Tagen habe ich telefonisch meinen Vertrag bei der Telekom verlängert. Bisher habe ich noch keine Auftragsbestätigung erhalten. Aufgrund schlechter Erfahrungen mit dem unterirdischen Kundenservice der Telekom daher meine Fragen in die Runde:
- Habe ich als Verbraucher ein Recht auf eine schriftliche Auftragsbestätigung?
- Aus welchen Gesetzen leitet sich dieses Recht ab?
- Wie wirkt es sich auf mein Widerrufsrecht aus, wenn ich keine schriftliche Auftragsbestätigung erhalte?
- Worauf muss ich bei einem eventuellen Widerruf achten?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Gruß
TanBo
4 Antworten
Kurioserweise muss gerade nicht bei einem telefonischen Auftrag der Händler dies schriftlich bestätigen, dir aber dennoch eine schriftliche Widerrufsbelehrung zusenden. Auf der er aber nicht verpflichtet ist, die Vertragsänderungen dort auch zu fixieren. Seriöse Unternehmen machen das aber von sich aus.
Wurdest du nicht oder nicht umfassend über dein Widerrufsrecht informiert gilt nun die Regel, dass du dann ein Jahr + 14 Tage Zeit hast, den Vertrag zu widerrufen. Das BGB ab §312 ist deine Fundstelle.
1 Jahr + 14 Tage ist recht frisch, erst ein Jahr alt. Selbst Wikipedia ist noch auf dem alten Stand.
Guten Morgen TanBo,
es tut mir leid, dass du bisher nicht so gute Erfahrungen mit uns gemacht hast. Das möchte ich gerne ändern.
Wann hast du deinen Vertrag bei uns verlängert? Eventuell liegt es noch an den Nachwehen des Poststreiks, dass die Auftragsbestätigung noch nicht bei dir ist.
Das ist aber nur eine Vermutung.
Wenn du magst, dann kann ich gerne nachschauen, ob eine Auftragsbestätigung unterwegs ist. Denn generell wird von uns immer eine verschickt. Entweder per E-Mail oder auf dem klassischen Postweg.
Wenn ich für dich tätig werden darf, dann gib mir ein kurzes Zeichen. Ich verrate dir dann, wie du mir deine Daten senden kannst.
Viele Grüße
Rebekka H. von Telekom hilft
Guten Tag Rebekka H.,
vielen Dank für die Antwort. Ich habe gestern die Auftragsbestätigung bekommen und bereits meinen Widerruf formuliert. Dieser geht heute per Einschreiben in die Post.
Es ist leider so, dass die Telekom telefonische Zusagen macht, die dann nicht eingehalten werden. Das ist mehrfach meine Erfahrung, also kein Einzelfall. Da ich kein Vertrauen mehr habe in die mündlichen Vereinbarungen mit dem Call Center, bestehe ich auf eine eindeutige schriftliche Fixierung. Wir hatten z.B. den Wegfall der Bereitstellungsgebühr vereinbart, da ich ja schon Kundin bin. Diese Gebühr taucht aber in der Auftragsbestätigung auf. Sorry, so funktioniert das einfach nicht...
Ist das Vertrauen einmal verspielt, dann kann es nur schwer zurückgewonnen werden. Das habe ich aber nicht zu verantworten.
Gruß
TanBo
Guten Tag,
aufgrund des Fernabsatzgeschäftes muss eine schriftliche Auftragsbestätigung erfolgen. Zudem steht in den AGBs der Telekom, dass ein Vertrag der verbal zustande kommt erst dann wirksam wird, wenn dieser schriftlich bestätigt wird.
Der Wiederruf ist im selben Gesetz geregelt und das Wiederrufsrecht gilt für 2 Wochen. Allerdings ist Vertragsbeginn i.d.R. erst mit der schriftlichen Bestätigung. Somit beginnt auch erst damit die Wiederrufsfrist.
Auch ich kenne die Probleme mit der Telekom und empfehle zukünftig alles persönlich in einer Zweigniederlassung zu klären.
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Weißt Du, in welchen §§ steht, dass es eine schriftliche Auftragsbestätigung geben muss? Ich habe schon gesucht in den Gesetzen, aber ich bin mir nicht sicher, welches passend ist für den Fall.
In der Zweigniederlassung habe ich übrigens auch schon schlechte Erfahrungen gemacht. Dort konnte man mir tatsächlich KEIN schriftliches Angebot unterbreiten. Alles total unprofessionell hingeschmiert auf ein weißes Blatt Papier. Daran merkt man, dass die sich nicht festlegen möchten und das lässt tief blicken...
Ich habe es leider nicht vorher geschafft. Also das mit der Filiale sollte man in so einem Falls lassen. Man sollte niemals die Chance geben, etwas unverbindlich zu halten. Und wegen dem Paragraph schaue ich mal kurz ob ich den finde.
Das hier sollte helfen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 312f Abschriften und Bestätigungen
heir noch der Link: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312f.html
Dankeschön! :-))
Normal bekommst Du das bei der Telekom nach ein paar Tagen automatisch per Post zugeschickt, auch ohne es angefragt zu haben.
Eine schriftliche Widerrufsbelehrung habe ich nicht erhalten. Ich habe jetzt aber geschrieben, dass ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen werde, wenn ich nicht bis Datum xy eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalte. Danke für den Hinweis mit 1 Jahr + 14 Tage. Das ist hilfreich!