Telefonischer Vertrag mit o2, wer hat Beweispflicht?

4 Antworten

du hättest es besser gleich widerrufen. wenn man auf solche sachen nicht gleich reagiert hat man immer pech... aber wende dich doch mal an die verbraucherzentrale, die können dir bestimmt helfen.

habe auch keine guten erfahrungen mit o2 und telefon-angeboten. vor par monaten haben die mich angerufen und mir versichert, dass ich 2GB datenflat bekomme ohne aufpreis (hatte zu dem zeitpunkt immernoch den alten preis für 500mb bezahlt), hatte sogar extra nachgefragt, und sie meinte es ändert sich für mich NICHTS. wurde auch aufgezeichnet. trotzdem kam den monat drauf die rechnug und natürlich sollte ich dafür den normalen höheren preis zahlen... nix geschenkt. hab mich beschwert und bekam ne gutschrift und meinen alten tarif wieder. trotzdem sehr enttäuscht von denen...

Hattest du noch die zwei Wochen Widerrufsfrist während du dich beschwert hattest?

@Martin1887

nein, habs sogar erst 2 monate später gemerkt. hatte auf deren homepage im forum gepostet. vielleicht sind sie da kulanter weil andere miltesen. aber so ein einzelnes zusatzpack ist denke ich auch was anderes als ein kompletter vertrag.

@implying

Hallo implying,

es tut mir total leid, dass dir das passiert ist. Auch hier noch einmal eine dicke Entschuldigung dafür. Ich bin froh, dass im Nachhinein eine Lösung gefunden werden konnte. 

Tatsächlich ist es richtig, dass es mit einem Zusatzpack leichter ist, weil das oft nur eine Laufzeit von 1 Monat hat und somit schneller zu entfernen ist. 

Lieben Gruß, Ilona

Die Telefongespräche werde ja in der Regel mitgeschnitten um eben solche Vereinbarungen nachweisen zu können! Also, wenn du dir ganz sicher bist, dass du diesem Vertrag nicht zugestimmt hast, dann könntest du es probieren!

Für die Zukunft: es empfiehlt sich immer solche Dinge, die man nicht wollte, zumindest hilfsweise zu widerrufen

Damit hast Du wenig Chancen. Auch vor Gericht müsstest Du dir die Frage stellen lassen, warum Du nicht widerrufen hast, denn genau für solche Situationen wurde das Widerrufsrecht geschaffen.

Hallo Martin1887,

am besten ist hier sicherlich, du nimmst einmal Kontakt mit unserem Kundenservice auf. Die Details findest du hier: http://www.o2online.de/kontakt/kunde/mobilfunk/mein-vertrag/

Nach telefonischem Vertragsabschluss wird dir eine Bestätigungs-Mail geschickt. Auch per Post wirst du über die Vertragskonditionen und das Widerrufsrecht hingewiesen. Die Frist gilt es durchaus einzuhalten. Ich hoffe aber, es lässt sich klären, wie es zu diesem Vertrag kam.

Lieben Gruß, Ilona