Telefonische Kaufzusage vom Verkäufer

5 Antworten

Wenn ihr euch geeinigt habt, wie dargestellt, dann ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Allerdings nützt dir dies recht wenig, wenn du es nicht beweisen kannst. Denn der einzige Weg, diesen Anspruch durchzusetzen, ist der gerichtliche.

Es ist zwar ein verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen aber ich bezweifle die beweisbarkeit desselben. Rechtlich gesehen hast du zwar recht nur den Vertrag kann man nicht beweisen. Pech für dich. Leider

Reicht die Angabe der Bankverbindung per Mail als beweisbarkeit aus?

@rohmilch

Nein, das reicht nicht!

@rohmilch

Das kann dem Richter durchaus reichen. Muss aber nicht.

@jurafragen

Das kann dem Richter durchaus reichen. Muss aber nicht.

Woran machst du das fest jurafragen, der Verkäufer könnte dann doch auch behaupten,dass 500€ abgemacht waren.

Hallo, rein rechtlich ist hier mit großer Wahrscheinlichkeit ein geltender Kaufvertrag zu Stande gekommen ,eine Ausnahme wäre , wenn der Verkäufer beschränkt Geschäftsfähig wäre , was z.B. der Fall wäre, wenn er minderjährig ist. Gehen wir aber mal davon aus ,dass und der Verkäufer vollständig geschäftsfähig ist :

Der Vertrag ist ein Rechtsgeschäft. Es besteht aus inhaltlich übereinstimmenden, mit Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen (Angebot und Annahme) von mindestens zwei Personen.

Liegt vor , also haben wir einen geltenden Kaufvertrag.

Gehen wir nun von davon aus,dass der Verkäufer dir den Artikel nicht verkaufen möchte (vermutlich , weil ihn teurer verkaufen möchte- ist aber auch irrelevant)

Der Verkäufer muss den Vertrag einhalten, sollte er dies nicht tun und der Artikel ist beispielsweise bereits verkauft oder aus anderen Gründen nicht mehr verfügbar muss er dir den Ausgleichsbetrag zahlen . Dafür müsstest du ihn allerdings Erfolgreich auf zivilrechtlichem Wege verklagen, in der Praxis wird das aber daran scheitern, dass du nicht beweisen kannst ,dass es einen Vertrag gab, er kann dies abstreiten.

Ich möchte hier sagen,dass ich kein Jurastudent ,Anwalt o.ä. bin, grundlegend sollte das aber stimmen. Würde mal auf die Antworten von unseren Experten wie z.B. " jurafragen" zu warten.

Telefonisch ist es etwas schwierig..über Email hättest du es noch an ebay weiterleiten können :s

Ebay Kleinanzeigen hält sich da schön raus.

@jurafragen

:o ich dachte immer das geht mit dadrunter..

Hallo und guten Abend,

nicht nur der Käufer hat ein Recht von einem Kaufvertrag zurückzutreten, sondern auch der Verkäufer. Das Recht haben beide.

Du kannst niemanden "zwingen" Dir den Artikel zu verkaufen. Es herrscht die freie Marktwirtschaft. Wenn der Verkäufer von einen anderen mehr Geld bekommt, hast Du halt Pech gehabt.

Das stimmt nicht , falls du von deiner Meinung überzeugt bist bitte ich dich um die entsprechende Rechtssprechung.

@Timu14

Wenn dem so wäre, bräuchte man keine Verträge mehr. Wenn ein Kaufvertrag vorliegt, ist der Verkäufer natürlich verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übereignen.

@Ronox

Der Gesetzgeber hat leider eine andere Auffassung als Du.

@Timu14

Doch, es stimmt. Ich bin nicht nur überzeugt davon, sondern ich weiß es. Nimm doch einfach mal das BGB in die Hand und lese unter Vertragsrecht/Kaufverträge. Alleine lesen kannst Du doch sicherlich...

nicht nur der Käufer hat ein Recht von einem Kaufvertrag zurückzutreten, sondern auch der Verkäufer. Das Recht haben beide.

Richtig, vorliegend fehlt es aber an einem Rücktrittsgrund.

Du kannst niemanden "zwingen" Dir den Artikel zu verkaufen

Doch, der Kaufvertrag ist schließlich wirksam. Hier hapert es allenfalls an der Beweisbarkeit.

@jurafragen

Was für ein unnötiger Kommentar.