Telecolumbus reagiert nicht auf Sonderkündigung und bucht weiter Geld ab?

3 Antworten

Telecolumbus reagiert nicht auf meine Kündigung, und diese wurde schriftlich nicht bestätigt.

Eine Kündigung ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. Außer einer gesetzlichen Krankenversicherung muss dir niemand die Kündigung bestätigen.

Du musst nur die Zustellung beim Empfänger nachweisen können. Kannst du das (Faxbericht, Zustellbestätigung Einschreiben)?

Monatlich wird die Gebühr von meinem Konto weiter abgebucht. Das geht
schon seit 3 Monaten und am Telefon werde ich nur vertröstet.

Wenn du gekündigt hast zum Datum x und nach Datum x wird weiter abgebucht, bucht man das Geld zurück, fertig aus. Das geht aber nur 8 Wochen lang, also wenn du 3 Monate auf dem Baum pennst, ist das Geld tw. natürlich weg und für den Teil dürfte es ohne Anwalt schwer werden den erstattet zu bekommen.

Ich kenne den Wortlaut der AGB nicht aber laut TKG kannst du bei einem Umzug dorthin wo der Anschluss technisch nicht realisierbar ist mit einer Frist von 3 Monaten kündigen ohne die normale Laufzeit einhalten zu müssen.

Ggf. Beschwerde an die Bundesnetzagentur senden.

Geh zur Bank und lasse alle unberechtigten Lastschriften zurückbuchen und wiederhole das, solange sie abbuchen.

Parallel weise sie noch einmal per Einschreiben auf die erfolgte Kündigung und den Entzug der Einzugsermächtigung hin und kündige an, zukünftig jede weitere Abbuchung zurückzugeben und eine Strafanzeige wegen Betrugs zu stellen (als solche kann man nämlich eine Abbuchung ohne gültige Einzugsermächtigung mit etwas Phantasie interpretieren).

Falls die Bank nicht mehr alle Abbuchungen zurücknehmen möchte, weise sie darauf hin, dass die Abbuchung ohne Einzugsermächtigung erfolgt ist - dann gilt die 2-Monats-Grenze nicht mehr.

Du musst schriftlich kündigen...per Einschreiben...das lernt doch wirklich jedes Kind...

Muss man nicht. Eine Kündigung gilt auch mündlich - z.B. über die Hotline, es sei denn der Vertrag sieht ein anderes vor.

@Cwmystwyth

Nein eine Kündigung unterliegt dem Textformerfordernis, heißt Brief, Email, Fax.

Mündlich geht das nicht, es sei denn der Anbieter erlaubt es in seinen AGB.

Unabhängig davon muss die kündigende Partei nachweisen dass der Vertragspartner die Kündigung erhalten hat.