Teldafax/ Creditreform, falsche Forderung verjährt?

4 Antworten

Sicherheitshalber noch einmal per Einschreiben mit Rückschein einen Widerspruch zustellen. Nur um etwaige Einträge bei Schufa oder Creditreform zu vermeiden.

Der Zahlungsanspruch wird insgesamt bestritten. Unter Berücksichtigung des von Teldafax schriftlich bestätigten Restguthabens ergibt sich kein Zahlungsanspruch gegenüber mir. Gemäß geltender Rechtsprechung kann auch eine Tochterfirma nach Abtretung keinen Zahlungsanspruch gegen mich geltend machen. Darüber hinaus mache ich gemäß § 195 BGB von meinem Recht der Verjährungseinrede Gebrauch.

Unter Hinweis auf § 28a BDSG ist der Eintrag meiner persönlichen Daten in Schuldnerauskunftsdaten bezüglich dieser Forderung zu unterlassen.

Weitere Mahnschreiben in dieser Angelegenheit werden nicht beantwortet. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich fristgemäß widersprechen. Einem Klageverfahren sehe ich mit großer Gelassenheit entgegen.

Ist die Forderung vom 30.12.2011 verjährt ?

Wenn nicht bis einschließlich 31.12.2014 Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids gestellt oder Klage eingereicht wurde, ist der Anspruch verjährt.

Schriftlich zurückweisen mit Verweis auf § 195 BGB.

Schriftlich zurückweisen mit Verweis auf § 195 BGB.

Würde ich nicht machen. Ich würde die vollständig auflaufen lassen, indem ich absolut nichts tue, falls ein Mahnbescheid kommt, diesem widerspreche und ansonsten nicht äußere. Sollen sie doch Klagen und dabei Geld verbrennen.

Nein, sie wäre frühestens am 31.12.2014 verjährt, also 3 Kalenderjahre nach dem Entstehen.

eine unberechtigte Forderung verjährt aber nicht, sie besteht gar nicht.

Heute ist ja der 05.01.2015 - also verjährt - also ist die Forderung hinfällig?!

@Jogi77

Nun bekam ich am 15.11.2014 Post von Creditreform, wo mir mitgeteilt wurde, dass bei der Firma TelDaFax ein Restbetrag von 124,90 € offen wäre.

Die haben sich ja frühzeitig bei dir gemeldet, damit ist die Verjährung gehemmt, also nicht eingetreten.

Ich verstehe aber nicht, wie du einerseits eine Gutschrift bekommen hast, die du nicht angenommen hast, andererseits mit einer Forderung in der Kreide stehst. Hast du einen Montsabschlag nicht bezahlt? Hast du zwei Verträge gehabt?

@Energiefan01

Die haben sich ja frühzeitig bei dir gemeldet, damit ist die Verjährung gehemmt, also nicht eingetreten.

FALSCH, FALSCH, FALSCH

Außergerichtliche Maßnahmen haben keinen aber auch gar keinen Einfluss auf die Verjährung.

Es gibt genau zwei Dinge, die eine Verjährung unterbrechen können.

  • Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens nach § 688 ff ZPO.
  • Einreichen einer Klageschrift zur Eröffnung des streitigen Verfahrens vor dem zuständigen Amts-/Landgericht (Landgericht ab 5.000,- € Streitwert, hier herrscht Anwaltszwang).

Ausnahme wäre wenn es ein schriftliches Schuldeingeständnis des Fragestellers gäbe.

@Energiefan01
Ich verstehe aber nicht

Der Trick ist ein Kunstgriff, der aber vor Gerichten schon auseinandergerupft wurde. Man behauptet, die offenen Abschlagszahlungen o.ä. seien an Firma X abgetreten worden und deswegen müsse man die zahlen. Die eigene Gutschrift aber bestünde ja gegen Firma Y und die ist in Insolvenz. Deswegen will man fordern obwohl man eigentlich eine Gutschrift hat.

Aber wie gesagt: Das funktioniert nicht. Man versucht es halt um so irgendwie Geld in die Kasse zu bekommen.

@mepeisen
die offenen Abschlagszahlungen

davon hat der Fragesteller bisher nicht berichtet.

Darauf zielte meine Frage an ihn, die du jetzt beantwortet hast auf deiner Vermutung basierend..

@Energiefan01

Es waren keine Abschlagszahlungen offen, Zum damaligen Zeitpunkt war Lastschrift erteilt und Anhand der Abschlussrechnung wo alle Zahlungen ( wie Kontoauszug) nochmals aufgeführt waren, war ein Guthaben vorhanden.

Liebe ehem.- TelDaFax-Kunden,

wenn Sie noch Geld von TelDaFax zu bekommen haben und vom Insolvenzverwalter bereits eine Bestätigung über die Höhe des Betrages erhalten habe (eine sogenannte festgestellte Forderung), können wir Ihnen umgehend einen Betrag dafür auszahlen. Schicken Sie Ihre Anfragen bitte an service@debitos.de.