Teldafax/ Creditreform, falsche Forderung verjährt?
Ich war bis zum 17.06.2011 Kunde bei TelDaFax, bezahlte die Stromrechnung per Lastschrift monatlich. Ich bekam am 30.12.2011 eine detaillierte Verbrauchsrechnung mit Zählerständen. Aus diesen ging hervor, dass ich noch eine Forderung (Guthaben) von 125,47 € habe. Diesem Schreiben war ein Dokument vom Amtsgericht Bonn / Dr. Biner Bähr beigefügt, aus welchem hervorgeht, dass der obige Betrag in der Insolvenztabelle aufgenommen wurde. Des weiteren wurde ich darauf hingewiesen, dass dies für mich verbindlich sei. „Bitte bewahren Sie dieses Schreiben gut auf, da eine erneute Übersendung im Hinblick auf die grosse Gläubigerzahl nicht erfolgen kann. Lediglich bei einer nachträglichen Berichtigung wird Ihnen der geänderte Auszug automatisch und ohne Aufforderung zu gegebener Zeit übersandt werden.“ Auf die Forderung hatte ich verzichtet, da für mich das Thema abgeschlossen war. Nun bekam ich am 15.11.2014 Post von Creditreform, wo mir mitgeteilt wurde, dass bei der Firma TelDaFax ein Restbetrag von 124,90 € offen wäre. Als Nachweis war ein DIN A 4 Blatt in Excel erstellt mit ein paar Zahlen, welche nicht nachvollziehbar sind. Ich habe ja die Abrechnung hier vor mir liegen. Um die Akte zum Abschluss zu bringen, wurde mir eine Vergleichszahlung in Höhe von 100 € angeboten. Da ich hier andere Dokumente vorliegen habe, legte ich Widerspruch ein. Jedoch reagierte man nicht auf diesen. Das Zahlungsziel wurde auf den 30.11. festgelegt. Am 23.12.2014 bekam ich eine Mahnung in Höhe von 238,17 €. (Zinsen, Mahnkosten, ..) Zahlungsziel bis zum 29.12.14. Diesem kam ich nicht nach. Am 05.01.2015 kam erneut eine Mahnung mit Datum 01.01.2015 ( ja, man arbeitet hier auch am Feiertag ) über 245,80 €.: "Sehr geehrter Herr ..., auf unsere Mahnung in obiger Angelegenheit erhielten wir von Ihnen weder Zahlung noch Stellungnahme.Durch Stillschweigen erledigt sich die Sache jedoch keineswegs. Die Einleitung gerichtlicher Maßnamen bis hin zur Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher kann nur durch sofortige Zahlung vermieden werden. Nutzen Sie diese letzte Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung und überweisen Sie jetzt den fälligen Gesamtsaldo in Höhe von 245,80 EUR.
Zur Frage: Ist die Forderung vom 30.12.2011 verjährt ?
4 Antworten
Sicherheitshalber noch einmal per Einschreiben mit Rückschein einen Widerspruch zustellen. Nur um etwaige Einträge bei Schufa oder Creditreform zu vermeiden.
Der Zahlungsanspruch wird insgesamt bestritten. Unter Berücksichtigung des von Teldafax schriftlich bestätigten Restguthabens ergibt sich kein Zahlungsanspruch gegenüber mir. Gemäß geltender Rechtsprechung kann auch eine Tochterfirma nach Abtretung keinen Zahlungsanspruch gegen mich geltend machen. Darüber hinaus mache ich gemäß § 195 BGB von meinem Recht der Verjährungseinrede Gebrauch.
Unter Hinweis auf § 28a BDSG ist der Eintrag meiner persönlichen Daten in Schuldnerauskunftsdaten bezüglich dieser Forderung zu unterlassen.
Weitere Mahnschreiben in dieser Angelegenheit werden nicht beantwortet. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich fristgemäß widersprechen. Einem Klageverfahren sehe ich mit großer Gelassenheit entgegen.
Ist die Forderung vom 30.12.2011 verjährt ?
Wenn nicht bis einschließlich 31.12.2014 Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids gestellt oder Klage eingereicht wurde, ist der Anspruch verjährt.
Schriftlich zurückweisen mit Verweis auf § 195 BGB.
Schriftlich zurückweisen mit Verweis auf § 195 BGB.
Würde ich nicht machen. Ich würde die vollständig auflaufen lassen, indem ich absolut nichts tue, falls ein Mahnbescheid kommt, diesem widerspreche und ansonsten nicht äußere. Sollen sie doch Klagen und dabei Geld verbrennen.
Nein, sie wäre frühestens am 31.12.2014 verjährt, also 3 Kalenderjahre nach dem Entstehen.
eine unberechtigte Forderung verjährt aber nicht, sie besteht gar nicht.
Nun bekam ich am 15.11.2014 Post von Creditreform, wo mir mitgeteilt wurde, dass bei der Firma TelDaFax ein Restbetrag von 124,90 € offen wäre.
Die haben sich ja frühzeitig bei dir gemeldet, damit ist die Verjährung gehemmt, also nicht eingetreten.
Ich verstehe aber nicht, wie du einerseits eine Gutschrift bekommen hast, die du nicht angenommen hast, andererseits mit einer Forderung in der Kreide stehst. Hast du einen Montsabschlag nicht bezahlt? Hast du zwei Verträge gehabt?
FALSCH, FALSCH, FALSCHDie haben sich ja frühzeitig bei dir gemeldet, damit ist die Verjährung gehemmt, also nicht eingetreten.
Außergerichtliche Maßnahmen haben keinen aber auch gar keinen Einfluss auf die Verjährung.
Es gibt genau zwei Dinge, die eine Verjährung unterbrechen können.
- Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens nach § 688 ff ZPO.
- Einreichen einer Klageschrift zur Eröffnung des streitigen Verfahrens vor dem zuständigen Amts-/Landgericht (Landgericht ab 5.000,- € Streitwert, hier herrscht Anwaltszwang).
Ausnahme wäre wenn es ein schriftliches Schuldeingeständnis des Fragestellers gäbe.
Ich verstehe aber nicht
Der Trick ist ein Kunstgriff, der aber vor Gerichten schon auseinandergerupft wurde. Man behauptet, die offenen Abschlagszahlungen o.ä. seien an Firma X abgetreten worden und deswegen müsse man die zahlen. Die eigene Gutschrift aber bestünde ja gegen Firma Y und die ist in Insolvenz. Deswegen will man fordern obwohl man eigentlich eine Gutschrift hat.
Aber wie gesagt: Das funktioniert nicht. Man versucht es halt um so irgendwie Geld in die Kasse zu bekommen.
die offenen Abschlagszahlungen
davon hat der Fragesteller bisher nicht berichtet.
Darauf zielte meine Frage an ihn, die du jetzt beantwortet hast auf deiner Vermutung basierend..
Es waren keine Abschlagszahlungen offen, Zum damaligen Zeitpunkt war Lastschrift erteilt und Anhand der Abschlussrechnung wo alle Zahlungen ( wie Kontoauszug) nochmals aufgeführt waren, war ein Guthaben vorhanden.
Liebe ehem.- TelDaFax-Kunden,
wenn Sie noch Geld von TelDaFax zu bekommen haben und vom Insolvenzverwalter bereits eine Bestätigung über die Höhe des Betrages erhalten habe (eine sogenannte festgestellte Forderung), können wir Ihnen umgehend einen Betrag dafür auszahlen. Schicken Sie Ihre Anfragen bitte an service@debitos.de.
Heute ist ja der 05.01.2015 - also verjährt - also ist die Forderung hinfällig?!