Tel. & Internetanschluss im Büro fehlt bzw. ist für die Büro(gewerbe) fläche nicht nutzbar

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2 Antworten

Also auf die einzelnen Punkte genau einzugehen, kann man sich bei dir auch sparen. 

Dir bleibt eigentlich nur selbst zu kündigen. Miete zu kürzen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dabei kann man aber einiges verkehrt machen. Besonders im Zusammen mit einem Gewerbe muss man hier auch noch mal einiges besonders beachten. Ich rate dir daher dringend einen Fachanwalt aufzusuchen. 

Kann man davon ausgehen, dass wenn man eine Gewerbefläche, welche klar und deutlich zum Büro deklariert wird anmietet, einen Telefon- und Internetanschluss hat der voll funktionstüchtig ist?

Nein. Gemietet ist, was bei Besichtigung und Mietvertrgsschluss vorhanden und nicht im Eigentum des Vormieters stand. Auch wenn dir das unvorstellbar scheint, ein Telefon- oder Internetzugang ist ausnahmslos geduldet auf Kosten der Mieter eingerichtet und wäre nicht einmal Standard im Wohnraummietverträgen. Im Gewerbemietrecht (B2B) erst recht nicht :-O

Im Mietvertrag wird soetwas ja leider nicht mit verankert.

Natürlich wäre es das, wenn man sich vor Unterschrift eine entsprechende Zusicherung geben ließe oder Ausstattung im Übergabeprotokoll festhielte. Nur müssen muss man das eben nicht.

Was kann man tun, wenn der Vermieter sich "Quer" stellt und man dadurch Geschäftsunfähig ist (und das seit dem 09.09.14)?

Wogegen soll er sich den querstellen? Mit der Um- oder Anmeldung deines Telefonanschlusses hat er nichts zu tun, und wenn du ihm das mehrfach aufträgst.

Ich weiß nicht wie ich gegen diese Dinge vorgehen soll,

Wer überhaupt ein Gewerbeobjekt mit 3 Steckdosen und feuchtem Lagerraum anmietet, muss schon wissen, was er tut. Und kann nicht hinterher sagen, ich hätte gern was anderes.

Unstreitig muss der Vermieter dir aber ordentliche Firmenschilder gestatten, deren Entwürfe man absegnen liesse, während der Heizperiode die Heizung funktionstüchtig halten und sich um den Schimmel kümmern.

Zur Mängelbeseitigung müsste man ihn aber erst einmal zugangssicher auffordern.