Tel. & Internetanschluss im Büro fehlt bzw. ist für die Büro(gewerbe) fläche nicht nutzbar
Hallo ihr lieben, folgende Frage ergibt sich durch die "festgefahrene" Situation mit meinem Vermieter meiner Gewerbefläche (zusammngefasst ist dies die Grundsatzfrage auf der alles andere Aufbaut, daher lasse ich den Prolog und den Epilog weg).
zur FrageKann man davon ausgehen, dass wenn man eine Gewerbefläche, welche klar und deutlich zum Büro deklariert wird anmietet, einen Telefon- und Internetanschluss hat der voll funktionstüchtig ist?
Im Mietvertrag wird soetwas ja leider nicht mit verankert. Ebenso wird ja auch nicht hineingeschrieben, dass die Mietfläche einen Eingang und/oder Fenster hat.
Vergleichbar wäre es, einen Raum ohne Ein- oder Ausgang sowie ohne Fenster als Gewerberaum anzupreisen... (auch wenn die Vorstellung sehr Absurd ist).
weiterführende Frage
Was kann man tun, wenn der Vermieter sich "Quer" stellt und man dadurch Geschäftsunfähig ist (und das seit dem 09.09.14)?
Zudem kommen noch weitere Probleme mit dem Vermieter, welche ich Stichpunktartig mal aufliste:
- Schimmel (weißer Schimmel, siehe Fotos) an den Wänden der Lagerfläche, welche nicht mit dem Büro zusammenhängt
- Heizung für Büro + Lager über die Winterzeit inaktiv - dadurch sind auch Schäden an der Eingelagerten Ware entstanden (und daraus resultierende folgeschäden bei meinen Kunden)
- Bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Stunden (nur ich selbst, keinem Mitarbeiter oder Kunden hätte ich das zugemutet) im Lager oder Büro bin ich 2 mal Krank geworden (starker Husten etc.)
- Im Büro habe ich nur eine Phase (Stromanschluss) verteilt auf 3 Dosen zur Verfügung. Vermutlich noch nichtmal voll belastbar da ich manchel ein Brummen höre obwohl ich keine Zusätzlichen Geräte anschließe oder etwas veränder
- Es gibt nicht ein einziges Schild in diesem Gewerbeobjekt, welches den Weg zu meinem Büro oder Lager weist. Provisorische selbst erstellte Schilder (einlaminierte A4 Seite, bedruckt) dürfen nicht aufgehangen werden weil es das "Gesamtbild verhunze" oder so ähnlich
- Ich hatte bereits 1 Jahr im selben Gebäude (ein Eingang weiter) ein Büro gahabt wo alles ok war. Als ich zum Umzug "gezwungen" wurde sagte ich, das sie bitte vorab dafür Sorge trage, dass das Tel. & I.Net für den Wechsel - also den Termin mit dem Telecom-Techniker zum Anschalten der neuen Leitung bereit stehen solle. Sodass der Wechsel reibungslos vonstatten geht. Diese Aussage traf ich darauf noch 2 mal um die wichtigkeit des Anschlusses für mein Geschäftsgebiet zu unterstreichen.
- Dies hat zu folge, dass ich seitdem auf der Firmentelefonnr. nicht erreichbar bin und ich auch seitdem jeden Monat die Kosten dafür trage (ings. ca. 250,- €).
- Der Zustand der Mietfläche ist Mangelhaft
Ich weiß nicht wie ich gegen diese Dinge vorgehen soll, ohne gekündigt zu werden. Meine Idee war jetzt eine Rechnung an den Vermieter mit allen entstandenen Kosten zu schicken, ihm eine Frist zu setzen, ggf. das Gesundheitsamt o.ä. einzuschalten... Über Ratschläge wäre ich euch sehr dankbar!
2 Antworten
Also auf die einzelnen Punkte genau einzugehen, kann man sich bei dir auch sparen.
Dir bleibt eigentlich nur selbst zu kündigen. Miete zu kürzen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dabei kann man aber einiges verkehrt machen. Besonders im Zusammen mit einem Gewerbe muss man hier auch noch mal einiges besonders beachten. Ich rate dir daher dringend einen Fachanwalt aufzusuchen.
Kann man davon ausgehen, dass wenn man eine Gewerbefläche, welche klar und deutlich zum Büro deklariert wird anmietet, einen Telefon- und Internetanschluss hat der voll funktionstüchtig ist?
Nein. Gemietet ist, was bei Besichtigung und Mietvertrgsschluss vorhanden und nicht im Eigentum des Vormieters stand. Auch wenn dir das unvorstellbar scheint, ein Telefon- oder Internetzugang ist ausnahmslos geduldet auf Kosten der Mieter eingerichtet und wäre nicht einmal Standard im Wohnraummietverträgen. Im Gewerbemietrecht (B2B) erst recht nicht :-O
Im Mietvertrag wird soetwas ja leider nicht mit verankert.
Natürlich wäre es das, wenn man sich vor Unterschrift eine entsprechende Zusicherung geben ließe oder Ausstattung im Übergabeprotokoll festhielte. Nur müssen muss man das eben nicht.
Was kann man tun, wenn der Vermieter sich "Quer" stellt und man dadurch Geschäftsunfähig ist (und das seit dem 09.09.14)?
Wogegen soll er sich den querstellen? Mit der Um- oder Anmeldung deines Telefonanschlusses hat er nichts zu tun, und wenn du ihm das mehrfach aufträgst.
Ich weiß nicht wie ich gegen diese Dinge vorgehen soll,
Wer überhaupt ein Gewerbeobjekt mit 3 Steckdosen und feuchtem Lagerraum anmietet, muss schon wissen, was er tut. Und kann nicht hinterher sagen, ich hätte gern was anderes.
Unstreitig muss der Vermieter dir aber ordentliche Firmenschilder gestatten, deren Entwürfe man absegnen liesse, während der Heizperiode die Heizung funktionstüchtig halten und sich um den Schimmel kümmern.
Zur Mängelbeseitigung müsste man ihn aber erst einmal zugangssicher auffordern.