Teilzeitarbeit Überstunden und Minusstunden?

2 Antworten

Dein Arbeitgeber hat mit Dir einen Arbeitsvertrag über 130 Std./Monat geschlossen. Das bedeutet, Du musst diese Stunden leisten und Dein AG muss Dir für die vereinbarte Stundenzahl Arbeit zuteilen.

Gibt es nicht genug zu tun, ist das nicht Dein Problem sondern das des Arbeitgebers. Das Betriebsrisiko trägt er und kann es nicht auf die AN abwälzen.

Willst Du Deinen Arbeitsvertrag erfüllen und Dein AG lässt das nicht zu, befindet er sich daher nach § 615 BGB in Annahmeverzug.

Das bedeutet er muss Dir Dein volles Gehalt bezahlen, Minusstunden können nicht entstehen und Du musst auch nicht "nacharbeiten".

Einen Betriebsrat gibt es wohl nicht, falls doch, geh dort mal vorbei.

Wenn du Gehalt beziehst würdest du nicht nach Stundenlohn bezahlt werden. Du müsstest dann jeden Monat denselben Betrag erhalten, auch wenn du Betriebsbedingt Minusstunden machst.

Hallo , danke für deine Antwort. Doch ich habe einen Stundenlohn. Steht auch genau so im Arbeitsvertrag.

@mwd1234

Dann bekommst du kein Gehalt