Teilzeitarbeit mit 17 Jahren?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nach § 8  Jugendarbeitsschutzgesetz darfst Du maximal 40 Stunden/Woche arbeiten.

Dein AG muss Dir aber nach spätestens 4,5 Stunden eine Pause von 30 Minuten geben. Wenn Du länger als sechs Stunden arbeitest, sind Pausen von zusammen mindestens 60 Minuten vorgeschrieben.

Übrigens, auch ein Minijob fällt unter "Teilzeitjob". Teilzeit ist alles was weniger als die betriebsübliche Arbeitszeit einer Vollzeitkraft ist.

Danke fürs Sternchen

40 Stunden pro Woche sind für 17jährige erlaubt. Jugendarbeitsschutzgesetz