Teilzeit Job als Student (manche Monate unter 450€ - Steuern zahlen?)
Hallo, ich habe einen Teilzeit Job als Verkäufer im Obi (8,50 € die Stunde) und darf maximal 19,5 Std in der Woche arbeiten.
Jetzt kommt es aber vor, dass sie mich an manchen Wochen vll nur 2x brauchen. Es gibt also Monate, da komme ich auf 600 € (und muss Abgaben zahlen) und in manchen nur 300 € (und weiß nicht, ob ich trotzdem Abgaben zahlen muss). Weil in diesen wenigen Monaten, bin ich ja eig MINIJOB Basis, und muss nix zahlen, oder??
Zweite Frage: Bei den Abgaben steht was von Krankenkasse von ca. 50 €. Ich hab mich extra versichern lassen und zahle 77 € im Monat. Warum muss ich 2x Krankenkasse zahlen?
4 Antworten
Bei den Steuern ist der Gesamtverdienst im Jahr ausschlaggebend. Bleibst du unter einem bestimmten Betrag und hast auf Grund von Mehrverdienst in einigen Monaten Steuern bezahlt, solltest du eine Steuererklärung abgeben und die von dir zu viel gezahlten Steuern erstatten lassen.
Hey Student,
was hast du denn für einen Arbeitsvertrag??? Einmal schreibst du von Teilzeit, also dies wäre ein voll sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis und dann wieder von einem Minijob!?
Also hier hilft dir die minijob-zentrale.de weiter unter Minijobs im gewerblichen Bereich -> 450-Euro-Minijob
wie z.B.: Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (450-Euro-Minijob) liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt **regelmäßig im Monat 450 Euro nicht überschreitet. Bei der Prüfung, ob die Verdienstgrenze von 450 Euro im Monat überschritten wird, ist vom regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt auszugehen**.
Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt ermittelt sich abhängig von der Anzahl der Monate, für die eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt besteht. Dabei sind maximal 12 Monate anzusetzen. Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt darf durchschnittlich im Jahr 450 Euro nicht übersteigen. Das entspricht einer Verdienstgrenze von maximal 5.400 Euro pro Jahr bei durchgehender mindestens 12 Monate dauernder Beschäftigung.
Hallo, ich habe einen Teilzeit Job als Verkäufer im Obi (8,50 € die Stunde) und darf maximal 19,5 Std in der Woche arbeiten.
Also die max 20 Wochenstunden-Regelung gilt bei dir wg. dem Studentenstatus! Und als Werkstudent gelten für dich andere Regeln wie ein "Normalverdiener" - siehe mal hierzu in der minijob-zentrale.de weiter unter Minijobs im gewerblichen Bereich -> Besondere Personengruppen -> Studenten
wie z.B.: Wenn die Voraussetzungen einer geringfügigen Beschäftigung nicht erfüllt werden ist darüber hinaus zu prüfen, ob im Rahmen des sogenannten Werkstudentenprivilegs Versicherungsfreiheit in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung besteht und somit auch keine Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung eintritt.
Dies ist der Fall, wenn der Student als ordentlich Studierender einzustufen ist. Ein ordentliches Studium liegt vor, wenn ein Student während der Vorlesungszeit unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts an nicht mehr als 20 Stunden in der Woche beschäftigt ist.
Zweite Frage: Bei den Abgaben steht was von Krankenkasse von ca. 50 €. Ich hab mich extra versichern lassen und zahle 77 € im Monat. Warum muss ich 2x Krankenkasse zahlen?
Damit wäre auch deine 2. Frage beantwortet: bei weniger als 20 Wochenstunden bist du nach dem Werkstudentprivileg nicht noch zusätzlich krankenversicherungspflichtig - also hast du hier mit deinem KV-Beitrag ein Doppelversicherung! Als Werkstudent dürfen dir nur die Rentenversicherungsbeiträge einbehalten werden und evtl. ein Lohnsteuerabzug - dieser ist jedoch verdienst- u. Lohnst.klassenabhängig!
Gruß siola
Hey Student,
weitere ausführliche Infos, Tipps und Hinweise findest in studis-online.de bzw. in dem Link hier: http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/jobben.php
wobei III. Mehr als geringfügige Jobs für dich zutreffen dürfte und hier das vor allem das Werkstudentenprivileg wie z.B.:
Wer als ordentlich Studierende(r) an der Hochschule eingeschrieben ist, unterliegt in einem Job während der Vorlesungszeit und/oder in den Semesterferien weder in der Kranken- und Pflegeversicherung noch in der Arbeitslosenversicherung der Versicherungspflicht (sog. Werkstudentenprivileg).
Damit auch hier die Antwort deiner 2. Frage:
Du kannst dir deine zusätzl. ca 50 € für die Krankenkasse sparen, also unbedingt auf dem Lohnbüro reklamieren!
Gruß siola
Du kannst nicht "manche Monate auf MINIJOB Basis" und manche nicht.
Entweder bist du teilzeitbeschäftigt und sozialversicherungspflichtig
oder du hast einen Minijob.
normale Abzüge
Abgaben musst du für 300€ nicht zahlen.
Ja aber wenn ich in einem Monat nur 250 € verdiene?? Wird dann da auch alles abgezogen?? DAnn bleibt ja fast nix mehr übrig?!