Teilzahlungsgebühr?
Ich hatte ein Inkasso Büro am Hals ja meine eigene Schuld ich weis. Die Anwälte Bieteten mir eine Teilzahlung an der Brief kam, hab aber nichts unterschrieben und den Betrag dann doch komplett gezahlt. Aufeinmal waren es 200 Euro mehr die ich zahlen sollte. Habe mir eine Tabelle zuschicken lassen wo eine Teilzahlungsgebühr drin steht von 200 Euro. Nun habe ich für den Brief wo die mir zugeschickt haben 200 Euro gezahlt weil ich die Teilzahlung ja nie in Anspruch genommen hab ist das den Rechtens?
Ich danke für antworten :)
7 Antworten
Drohe mit einem Anwalt du hast die gesamt Forderung bezahlt und zb 50-60 extra kosten wäre eher normal aber nicht so eine hohe summe da drohe lieber mit einem Anwalt und schalte ihn auch ein.
Durch die Einschaltung eines Anwalts gibt er weiteres Geld aus, welches er dann vielleicht nie wieder sieht.
Eine solche Gebühr ist nicht rechtens und da Du keine Teilzahlung in Anspruch genommen hast, musst Du sie auch nicht zahlen
Ein Foto lässt sich nicht einfügen. Aber hier die Forderungen. Es ging um Debitel
Vollstreckungsbescheid 1.075,36
Verfahrensgeb. 41,40
ZVA gütl. Erl. 41,40
0,3 Gebühr VA 41,40
GV-Kosten. 104,15
PfÜB/ 4DS 61,40
So jetzt wird es interessant
21.06.2016 TEILZAHLUNGSGEBÜHR 192,50
27.06.2016 Zahlung per Überweisung -1.363,84
Von meinen Konto gingen durch Pfändung obwohl ich gezahlt habe was die aber wenig interessiert hat nochmal 150 weg und von meinem Gehalt ebenfalls 277.28 obwohl der Betrag gezahlt war und ich es den per fax zukommen lassen hab.
Zustellkosten 74,25
Der Betrag wo drüber war hab ich zurück bekommen.
Das ist so natürlich grober Unfug.
Ich würde folgenden Brief schreiben (Übergabeeinschreiben): "Werte Anwälte. Es gibt und gab nie einen Teilzahlungsvergleich. Es gab keine Teilzahlungen und ich habe nichts unterschrieben. Zudem haben Sie sich trotz Zahlung widerrechtlich via Pfändung weitere 277,28€ per Gehaltspfändung und 150€ per Kontopfändung ergaunert. Sie haben 7 Tage Zeit die widerrechtlich erlangten Beträge auf meinem Konto gut zu schreiben. Bei Weigerung ergeht gegen Sie zum einen Strafanzeige und zum zweiten werde ich nicht zögern, via Anwalt und per Klage vor Gericht gegen Sie vorzugehen. Ich diskutiere nicht und Fristverlängerungen gewähre ich auch nicht. Sollten Sie nur einen Teilbetrag überweisen, werde ich ohne Vorwarnung ebenso gegen sie vorgehen."
Bitte beachte: In deiner Aufstellung von oben fehlen ggf. noch Zinsen. Wenn zudem die Gehalts-Pfändung und die Kontopfändung gemacht wurden, bevor du gezahlt hast, musst du auch die Kosten für diese Pfändungen bezahlen bzw. von dem Betrag, der an dich zurück geht, abziehen.
Nun habe ich für den Brief wo die mir zugeschickt haben 200 Euro gezahlt
Wieso hast du das gezahlt?
weil ich die Teilzahlung ja nie in Anspruch genommen hab ist das den Rechtens?
Nein. Aber wenn du schon bezahlt hast, wird es vermutlich schwierig das wieder zu bekommen.
Gib mal mehr Infos zur Forderung
Du hast nicht unterschrieben und kompletten Betrag überwiesen. (an wen und mit welchem verwendungszweck ?)
Ergo : keine TZ Gebühren
Gib evtl auch mal infos über die forderung und inkasso/ra Gebühren. Hier wird gerne getrickst. So sind z. B grundsätzlich nicht inkassokosten zusätzlich zu ra Gebühren zu zahlen