Teilzahlungen werten wir als Zustimmung?
Meine Frage zu: Teilzahlungen werten wir als Zustimmung
Ob das so wirklich Rechtens ist? Es geht hier um Ratenzahlungsvereinbarung.
Die Gesamtforderung wurde bereits beglichen, die Tage schrieb ich noch eine Email, ob ich eine Bestätigung bekomme, dass die Ratenzahlung jetzt abgeschloßen sei.
Das aber eine Einigungsgebühr dazu kam mit dem Hinweis: Teilzahlung werten wir als Zustimmung stand im kleingedurckten bei der Gesamtforderung.
Worauf die micht jetzt hinweisen...
Also die Einigungsgebühr auch noch zahlen? -.-"
"Noch Hinzufügen möchte ich, das mein Ratenzahlungsvorschlag - Abgelehnt - wurde und dann das Angebot von dennen kam, mit den Einigungsgebühren, die ich dann wohl versehentlich angenommen, habe nach der ersten Rate."
2 Antworten
1. Vor dem ursprünglichen Vertragsschluss müssen diese zusätzlichen Bedingungen für dich zumindest deutlich erkennbar und nachvollziehbar gewesen sein. Sonst sind sie unwirksam.
2. Wenn das sogenannte Kleingedruckte Klauseln enthält die überraschend sind oder unangemessen benachteiligen, dann sind diese ebenso unwirksam.
Den genauen Sachverhalt hier kann man aber nicht prüfen ohne alle Informationen zu haben, du solltest dich im Zweifel von einem Anwalt beraten lassen.
Da könnte auf dem privatrechtlichen Weg unter Umständen etwas zu machen sein, je nachdem wie das ganze ausgeführt ist. Handelt es sich dabei um AGB oder Klauseln die AGB gleichkommen, dann dürfte das unwirksam sein. Für einen juristischen Laien ist hier nichts zu verstehen und das stellt im Allgemeinen eine unangemessene Benachteiligung dar.
Aber wie gesagt, ohne einen Anwalt der sich das im Ganzen genau anguckt ist das schwer zu bewerten.
Du hast den Vertrag damals unterzeichnet - aber jetzt erst gelesen?
Klar gilt er, denn Du warst ja damit einverstanden.
Tipp: Beim nächsten Vertrag für das "Kleingedruckte" ne Lupe mitnehmen ;.-))
Unterschrieben wurde nichts, ging alles per Mail raus. Hab nur gesehen Gesamtforderung und hier die Raten. Das kleingedruckte entdeckte ich heute. :/
So sieht der Mist aus, der nun folgt. :/
Die weiteren Raten sind bis zum entsprechenden Datum des Folgemonats zu bezahlen. Eine Anpassung der Ratenhöhe bleibt vorbehalten. Bei Nichteinhaltung der Ratenvereinbarung wird diese hinfällig und die Gesamtforderung sofort zur Zahlung fällig. Der Ratenvereinbarung wird unter Voraussetzung der Übernahme der 1,5 Einigungsgebühr zzgl. Auslagenpauschale, analog §§ 13, 31b RVG i.V.m. Nr. 1000, 1003, 7002 VV, von 75,80 EUR zugestimmt. Teilzahlungen werten wir als Zustimmung.