Teilweise Aufteilung eines Wohn-/Geschäftshauses

5 Antworten

Für jegliche Änderungen im Grundbuch benötigst Du bei uns in Deutschland sowieso einen Notar - egal, wie diese Änderungen auch immer aussehen. Von daher solltest Du Deine Fragen auch direkt mit dem Notar besprechen.

ich würde weiter vermieten spricht auch mal mit deinem steuerberater.

Auch warum immer ein Restaurant ? kann ja auch ein Bäcker, Fleischer, Frisör oder ein Versicherungsbüro sein Ein Restaurant ist klar und kenne ich selbst wenn da kein guter Koch ist bleiben die leute aus.

Das geht leider nicht. Du könntest aber die Teilung auf 2 Grundbuchblätter beschränken. Einmal das Wohnungseigentum (Wohnungen) und einmal das Teileigentum mit dem Restaurant. Beachte aber, dass du fortan eine Eigentümergemeinschaft mit dem Eigentümer des Teileigentums bilden würdest. Das kann auch zu Ärger führen.

Zunächst vielen Dank für die raschen Antworten und Hinweise!

Antwort von Ronox , vor 17 Std

Das geht leider nicht. Du könntest aber die Teilung auf 2 Grundbuchblätter beschränken. Einmal das Wohnungseigentum (Wohnungen) und einmal das Teileigentum mit dem Restaurant. Beachte aber, dass du fortan eine Eigentümergemeinschaft mit dem Eigentümer des Teileigentums bilden würdest. ...

Für eine Teilung würde ich doch so oder so eine Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigen. Hier würden doch auch alle Wohneinheiten aufgenommen und anschließend im Aufteilungsplan eingezeichnet werden. Doch auch, wenn nicht jede WE ein eigenens GB-Blatt bekommen, sondern alle zusammen bleiben.

Oder habe ich Ronox missverstanden, dass das doch nicht geht?

==> Teilung des Objektes in Teileigentum mit einem eigenen Grundbuchblatt, womit die Einheit auch theoretisch verkauft werden könnte und das gesamte Wohneigentum - bestehend aus 3 Wohneinheiten - in ein einziges Wohnungsgrundbuchblatt.

Eigentümerversammlung kann auch ziemlich nervig werden, das stimmt. Ist aber eine Abwägungsentscheidung. Gewerbeflächen zu vermieten haben natürlich ein ganz anderes (ein deutlich höheres allgemeines) Risiko als Wohnungen.

Wenn du schon teilweise verkaufen willst, dann nimm auch jede Wohnung einzeln in den Aufteilungs Plan. Dann kannst du auch diese separat als Eigentumswohnung verkaufen, bei Bedarf.