Teilungsversteigerung - erster Termin ohne Gebot?
Wir sind Antraggegner einer Teilungsversteigerung.
Das Haus ist zzt unbewohnt.
Beim ersten Termin musste laut dem Mitarbeiter des AG der das Bieterverfahren geleitet hat 5/10 des Verkehrswertes geboten werden.
Da keine Bieter da waren, wird es ja in einer bestimmten Frist zu einem zweiten Teilungsversteigerungstermin kommen.
Meine Fragen:
- Wie hoch muss im zweiten Termin das Angebot sein?
- Angenommen der Antragsteller steigert das Haus im zweiten Termin günstig und verkauft es unmittelbar danach muss er doch Spekulationssteuer zahlen oder ist das falsch?
3 Antworten
- Vom Hörensagen kenn ich nur, das wenn es in der ersten Runde nicht wegging, der Preis keine Untergrenze mehr hat.
- Wenn der Käufer es innerhalb von 10 Jahren nach Erwerb verkauft, muss er Spekulationssteuer bezahlen, außer er hat die Immobilie selber bewohnt (funktioniert natürlich nur als gemeldeter Wohnsitz und auch nur bei einzelnen Einheiten wie einer Eigentumswohnung oder einem Einfamilienhaus, keiner wird glauben das er bspw. 10 Wohnungen bewohnt hat)
Das Mindestgebot von 5/10 des Verkehrswertes bleib natürlich bestehen. Ich weiß nicht, ob das wie in der Zwangsversteigerung möglich ist, aber möglicherweise kannst du beantragen, das Objekt für nicht unter 7/10 des Verkehrswertes zu verkaufen (relatives Mindestgebot).
Ja, er muß Spekulationssteuer bezahlen, dazu noch Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchgebühren.
Sorry, das weiß ich leider nicht. Du kannst dich aber beim Amtsgericht erkundigen.
Kannst du mir auch meine Frage nach dem Mindestgebot beim zweiten Termin beantworten? Beim ersten Termin waren es 5/10 vom Verkehrswert (sprich die Hälfte). Wie schaut es beim zweiten Termin aus?