Teilungserklärung Skizze der Tiefgaragenstellplätze falsch?
Im Kaufvertrag steht, dass wir den Kfz-Stellplatz Nr. 57 gekauft haben. Der Verkaufer will uns jedoch den Stellplatz Nr 68 geben und gibt uns folgende Begründung:
Der Platz 57 ist unverändert nur die Nummer ist aus technischen Gründen anders beschriftet worden.
Im Kaufvertrag steht aber, dass wir den Kfz-Stellplatz Nr. 57 gekauft haben, somit heisst es, egal wie es in der Teilungserklärung beschriftet ist.
Es ist uns relevant, wo der Platz mit der Nummer 57 tatsächlich beschrifttet ist.
Übrigens: Wir haben die Skizze in der Teilungserklärung nachgeguckt und stellten fest, dass darin der Platz Nr. 57 genau an dem Platz mit der jetzig beschrifteten Nr. 33 steht. Also der mit der Nr. 68 beschriftete Platz hat mit dem Platz Nr. 57 in der Teilungserklärung nichts zu tun.
- Sind wir verpflichtet, den mit der Nr. 68 beschriftete Platz zu nehmen? Unsere Meinung nicht!!
- oder müssen wir den mit der Nr. 33 beschrifteten Platz nehmen?
- oder dürfen wir den mit der Nr. 57 beschrifteten Platz weiterhin behalten?
Also nochmals:
Im Kaufvertrag steht, dass wir den Kfz-Stellplatz Nr. 57 gekauft haben.
6 Antworten
Das was im Plan steht. De Zahlen auf dem Platz spielen keine Rolle. Man kann höchstens den vertrag anfechten mit der Begründung, dass der Kaufgegenstand ein vorgetäuscht anderer war.
Danke, wenn es soweit ist, werde ich deinen Begründungsvorschlag anwenden
Da ist aber mal ein Durcheinander. Da sich der Kaufvertrag auf die Teilungserklärung bezieht, kann sich die Nummer eigentlich auch nur auf die laut Plan zur Teilungserklärung Nr. 57 beziehen. Alles andere kann dir nicht wirksam verkauft werden. So meine Meinung.
Wenn die Plätze nicht nach der Teilungserklärung beschriftet wurden, ist das vielleicht ein Thema für die Eigentümerversammlung dies einmal zu korrigieren.
Gültig ist die Teilungerklärung, dafür zahlen wir ja kiloweise Euros ans Notariat und Grundbuchamt. Sonst könnten wir uns das ja sparen und alles selbst unterinander ausmachen.
Wir hatten die Nachbarwohnung dazugekauft bei deren Keller die beiden Eigentümer ohne Grundbuchänderung getauscht hatten. Da wir unser beiden Keller verbinden wollten, haben wir freundlich auf die Aufteilung nach Teilungserklärung gedrängt mit angemessener Wartezeit, nach Mieterwechsel. Hat geklappt, jetzt ist es wie in Teilungserklärung beschrieben.
Rufe doch mal den Notar an und frag ihn dazu nach der rechtlichen Lage.
Dann beim Grundbuchamt oder einem Rechtsanwalt der darauf spezialisiert ist mal 100 Euro für eine Rechtsberatung spendieren.
.... eine Skizze kann nicht falsch sein, wenn sie im Grundbuch liegt.
Es gilt eben die TE, die Abgeschlossenheitserklärung, der Plan/die Urkunde, die im Grundbuch hinterlegt ist.
In einigen "meiner" TE sind sogar die Kelleräume beziffert und wenn die Eigentümer/Mieter tauschen, habe ich damit nicht am Hut.
Ich war heute doch beim Notar.
Der Notar hat mir eindeutig gesagt: Die Nr.in der Teilungserklärung ist bindend.
Die auf dem Boden beschrifteten Nummer sind irrelevant.
Ich habe im Kaufvertrag laut Teilungserklärung die Nummer 57 gekauft. Zwar ist die Nummer 33 darauf beschriftet, spielt es aber keine Rolle.
Ich besitze den Platz mit der Beschriftung 33, weil dieser Platz in der Teilungserklärung genau der Nummer 57 entspricht.
Der Platz mit der Beschriftung 68 ist nicht mein gekaufter Abstellplatz.
Auch der Platz mit der Beschriftung 57 ist nicht mein gekauter Abstellplatz.
Ich warte auf die Reaktion des Verkäufers und melde mich nochmals
Leider ist der Bauträger sehr guter Kunde von dem Notar, so dass eine Frage beim diesem Notar sinnlos wäre