Teilhabe am Arbeitsleben und krank?

2 Antworten

Klar kann der MDK Dich für gesund befinden. Selbst vor vielen Jahren schon erlebt.

Auch wenn ich Anfang nächsten Jahres die Maßnahme beginnen kann?

@Lunamesa

Kommt darauf an wie kulant die Krankenkasse ist.

Was spricht denn dagegen sich gesund schreiben zu lassen bzw. was hast Du dass es rechtfertigt Dich bis z.B. Anfang des Jahres krank zu schreiben?

Kannst Du kein ALG beziehen?

@johnnymcmuff

ALG kann ich schon beziehen und meine Krankheit rechtfertigt es schon so lange krank geschrieben zu bleiben. Ich weiß auch das der MDK einfach gesund schreiben darf, ich wollte nur wissen, ob sie auch dürfen wenn die Teilhabe bevorsteht.

Wenn Du krank bist, bist Du krank. Da kann man Dich nicht gesund schreiben! Schick eine Kopie der Krankschreibung an die Rentenversicherung.

Es geht nicht um die Rentenversicherung, sondern um die Krankenkasse, die weiß von der Genehmigung, drängelt aber und der medizinische Dienst kann ja bei einem Arbeitnehmer nach Aktenlage gesund Schreiben. Kann er das aber auch, wenn die o. g. Maßnahme genehmigt ist, aber nach Meinung der Krankenkasse nicht zügig genug beginnt?

@Lunamesa

Keine Ahnung! Frag Deinen Arzt.

@Lunamesa

Kommt halt auf den Sachbearbeiter bzw. die Krankenkasse an.

@johnnymcmuff

Ok, vielen Dank, hoffen wir auf einen vernünftigen Sachbearbeiter.

Du irrst. Der MDK kann einen Patienten für gesund befinden und teilt das dann der Krankenkasse mit und die hebt die Krankschreibung auf bzw. stellt Zahlungen ein.

Klar kann man dann auch zu einem Arzt gehen und sich erneut krank schreiben lassen aber die Krankenkasse wird dann ggf. das Krankengeld einstellen.

Mir hat der MDK direkt gesagt: Gehen sie nächste Woche arbeiten sonst haben sie kein Geld; das Krankengeld wird eingestellt.