Teilhabe ( Umschulung) abgelehnt, wann kann ich den Antrag neu stellen?

3 Antworten

Hallo MuttiSagt,

Sie schreiben:

Teilhabe ( Umschulung) abgelehnt, wann kann ich den Antrag neu stellen?

Antwort:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdfHallo MuttiSagt,

Diese Frage kann Ihnen nur der zuständige Kostenträger zuverlässig beantworten, alternativ Ihr Rechtsbeistand, zum Beispiel VDK nach Einsicht in Ihre Akten!

Ich bin berufsunfähig, das wurde 3 mal begutachtet und ist dauerhaft.

Antwort:

Der Begriff "Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit" wurde in der DRV zum Stichtag 31.12.2000 abgeschafft und ab 1.1.2001 durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt!

Wenn Sie nach dem 1.1.1961 geboren sind, haben Sie in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit!

Für die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente in der DRV müßen Sie an Hand Ihrer eigenen Krankenakte glasklar und sehr detailliert nachweisen, daß Ihre Leistungsfähigkeit auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag abgesunken ist! 

Die Aussage "Arbeitsunfähig" reicht nicht aus!

Aussteuerung wäre 15.03.17. Bekomme ich dann im Januar oder so noch mal eine Aufforderung? Oder muss ich mich da selber drum kümmern? Muss ja dann ab März irgendwas machen. Oder ist das zwecklos?

Antwort:

Selbstverständlich müßen Sie sich um Ihre weitere Daseinsvorsorge eigenverantwortlich kümmern, denn von alleine passiert in der Regel gar nichts!

Krankengeld ist auf maximal 78 Wochen begrenzt!

Das daran anschließende ALG 1 ist ebenfalls zeitlich individuell begrenzt!

Die zeitliche Begrenzung des ALG 1 kann ggf. im Zusammenhang mit einem laufenden Verfahren auf Erwerbsminderungsrente für die Dauer des Antragsverfahrens ausgedehnt werden!

Die zuständigen Kostenträger wie Krankenkasse und Agentur für Arbeit werden Ihnen bei Untätigkeit ggf. durch weitere Vorgaben Fristen setzen und REHA-Maßnahmen und/oder einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente nahelegen!

"nicht in absehbarer Zeit"

Antwort:

In nicht absehbarer Zeit bedeutet genau so viel wie:

"Das weiß aktuell nicht einmal der liebe Gott" = "absolute Ungewißheit!"

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Also das heißt ich bekomme keine Umschulung, obwohl 3 Gutachten sagen, dass ich nie wieder in meinem Beruf zurückkann, oder ( um noch einmal auf die Frage zurückzukommen) macht es Sinn, dieses noch mal zu probieren. ( of topic: Du vergisst immer, das es zahlreiche Menschen gibt, die gar keine Erwerbsminderungsrente wollen. Wieso erwähnst du dieses in jeden deiner Beiträge? Schon mal überlegt, das es Menschen gibt, die trotz schwerer Krankheit gerne arbeiten möchten?)

Kommentar von MuttiSagt , vor 14 Std
Also das heißt ich bekomme keine Umschulung, obwohl 3 Gutachten sagen, dass ich nie wieder in meinem Beruf zurückkann, oder ( um noch einmal auf die Frage zurückzukommen) macht es Sinn, dieses noch mal zu probieren.

Antwort:

Niemand hier hat Einblick in Ihre Akten und somit können hier nur allgemein gültige Regeln/Lösungen dargestellt werden!

Sie müßen sich darüber im Klaren sein, daß es nicht viele Alternativen zur Erwerbsminderungsrente gibt (außer Grundsicherung) und selbst eine Umschulung heißt ja noch lange nicht, daß es im Anschluß an eine Umschulung einen passenden Arbeitsplatz für Sie gibt!

Vielleicht kann Ihnen bei CJD ( http://www.cjd.de/) individuell geholfen werden, dies müßen Sie aber mit CJD individuell klären!

Solange Ihre gesundheitliche Situation so desolat ist, wie Sie dies hier wiederholt darstellen, wird Ihnen weder die DRV noch ein anderer Sozialversicherungsträger eine Umschulung finanzieren!

Dies wäre in diesem Fall buchstäblich rausgeschmissenes Geld aus dem Topf der Solidargemeinschaft!

Es macht also zum aktuellen Zeitpunkt keinen Sinn, Ihr Umschulungsvorhaben über die Sozialversicherungsträger weiter zu verfolgen, sofern die Dinge tatsächlich so zutreffen, wie Sie dies hier darstellen!

Im Zweifelsfall lassen Sie sich an Hand Ihrer Aktenlage individuell und gründlichst beraten (z.B.VDK oder von Caritas und/oder Diakonie, oder CJD) welche Möglichkeiten Ihnen ggf. offenstehen!

Alternativ:

http://www.gruene-hilfe.de/haeufige-fragen-an-die-gruene-hilfe/beratungshilfe-und-prozesskostenhilfe/

http://www.cjd.de/

https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/onlineberatung

http://www.evangelische-beratung.info/seiten/online-beratung

http://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

of topic: Du vergisst immer, das es zahlreiche Menschen gibt, die gar keine Erwerbsminderungsrente wollen.

Antwort:

Nein, das wird auf gar keinen Fall vergessen!

Ob diese "zahlreichen Menschen" eine Erwerbsminderungsrente wollen oder nicht, das ist nicht von Belang, solange es keine Alternativen zu dieser Variante gibt!

https://de.wikipedia.org/wiki/Verminderte_Erwerbsf%C3%A4higkeit

Wieso erwähnst du dieses in jeden deiner Beiträge? Schon mal überlegt, das es Menschen gibt, die trotz schwerer Krankheit gerne arbeiten möchten?)

Antwort:

Ganz einfach deshalb Erwerbsminderungsrente, weil es in Ihrer aktuellen Situation, so wie Sie dies hier wiederholt publizieren, keine Alternative gibt!

Wenn Sie das nicht wahrhaben wollen, bitte schön, aber dann dürfen Sie sich auch nicht beklagen und sollten hier die entsprechenden Alternativen aufzeigen!

Wie bereits mehrfach dargestellt, gibt es für nach dem 1.1.1961 Geborene keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit!

Sie können also seitens der DRV jederzeit auf leichte Tätigkeiten wie Pförtner, Museumswärter, Nachtportier usw. verwiesen werden!

Oder aber Sie können an Hand Ihrer eigenen Krankenakte glasklar nachweisen, daß Ihre Leistungsfähigkeit dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!

Sobald die 78 Wochen Krankengeldanspruch verbraucht sind, erfolgt in der Regel Aussteuerung und dann bleibt nur noch das ebenfalls zeitlich und individuell (je nach Alter und Beitragsleistung) befristete ALG 1!

Die zeitliche Befristung des ALG 1 kann wiederum nur im Zusammenhang mit einem laufenden Verfahren auf Erwerbsminderungsrente für die Dauer des Antragsverfahrens ausgedehnt werden!

Stichwort:

"Nahtlosigkeitsregelung!"

http://www.vdk.de/kv-thueringen-sued/ID57086

Bitte beachten Sie, daß ein Antrag auf volle Erwerbsminderung bei weitem noch nicht bedeutet, daß diesem Antrag seitens der DRV auch tatsächlich statt gegeben wird, sondern Sie müßen an Hand Ihrer eigenen Krankenakte die medizinische Beweisführung erbringen!

Wird die volle Erwerbsminderungsrente seitens der DRV nicht bewilligt (das kommt in der Praxis durchaus vor), dann bleibt im Grunde genommen nur noch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, wobei dann das zuständige Sozialamt Ihr Ansprechpartner wäre!

Das Problem bei der Grundsicherung ist, daß bestimmte Freibeträge beim Haushaltsgesamteinkommen nicht überschritten werden dürfen!

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232620/publicationFile/54129/grundsicherung_hilfe_fuer_rentner.pdf

Fazit:

Wenn Sie außer der Erwerbsminderungsrente in Ihrer Situation eine bessere Alternative finden/wissen, dann teilen Sie es uns bitte mit, damit auch andere Betroffene davon profitieren können!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Grundsicherung wäre bei mir fast doppelt so viel Geld wie Erwerbsminderungsrente, deshalb wäre das bei mir überhaupt nicht schlimm, wenn was abgelehnt wird. Also lohnt es sich gar nicht, diese zu beantragen. Außerdem kann ich statt der Nathlosikeitsregelung auch normales Alg 1 bekommen, spricht nämlich nichts dagegen. Dann bin ich nämlich von der Verpflichtung befreit, Erwerbsminderungsrente zu beantragen

@MuttiSagt

Also lohnt es sich gar nicht, diese zu beantragen. Außerdem kann ich statt der Nathlosikeitsregelung auch normales Alg 1 bekommen, spricht nämlich nichts dagegen.

Antwort:

Ganz so einfach, wie Sie sich das vorstellen, gestaltet sich der Ablauf in der Praxis aber nicht!

Sie können sich darauf verlassen, daß die Agentur für Arbeit bei einer Arbeitsfähigkeit unter 3 Stunden pro Arbeitstag nicht einfach stillhalten wird, sondern von dieser Seite aus müßen Sie mit Auflagen rechnen!

Entweder stützt sich dann die AA auf Ihre vorhandenen Akten oder veranlaßt ergänzende Untersuchungen durch den zuständigen, medizinischen Dienst!

Sie müßen sich zudem darüber im Klaren sein, daß Sie zur Mitwirkung verpflichtet sind und die AA kann Ihnen auferlegen, bei der DRV einen Antrag auf REHA bzw. Erwerbsminderungsrente einzureichen!

Außerdem ist das ALG 1 zeitlich befristet,  je nach Ihrem Alter und Ihrem Status!

Die Nahtlosigkeitsregelung kommt in der Regel nur im Zusammenhang mit einem laufenden Verfahren auf Erwerbsminderungsrente zum Tragen!

>>>>>Grundsicherung wäre bei mir fast doppelt so viel Geld wie Erwerbsminderungsrente,<<<<<<

Antwort: 

Sie können sich darauf verlassen, daß das zuständige Sozialamt in jedem Fall versuchen wird, den schwarzen Peter an die DRV weiterzureichen!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Hallo,

Berufsunfähig gibt es nicht nach SGB V und SGB VI.

In der privaten Versicherung kann man berufsunfähig sein.

Bist du Erwerbsunfähigkeitsrentner?

Der wird ohne Aussicht auf Wiedereingliederung und älter als 50 Jahre keine Umschulung bekommen.

Bist du nur vom Krankengeld ausgesteuert? Dann solltest du dringend den Antrage bei der DRV (Deutschen Rentenversicherung) auf Teilhabe (Berufliche Reha) stellen. Die werden das prüfen.

Beste Grüße

Dickie59

Der Antrag auf Teilhabe habe ich bereits, wie erwähnt schon gestellt. Dieser ist aber abgelehnt worden, weil ich Arbeitsunfähig bin

@MuttiSagt

Slange nicht erkannt werden kann, wie dein Leistungsvermögen ist, also du nicht mehr arbeitsunfähig bist, wird man darüber nicht entscheiden können. Also mit der Gesundschreibung und einem eingeschränkten Leistungsvermögen wird die DRV ernaut prüfen müssen.