Teilerwerbsminderungsrente 4 Tage 29 Stunden möglich?

5 Antworten

Hallo swirado,

Sie schreiben:

Teilerwerbsminderungsrente 4 Tage 29 Stunden möglich?

Hallo,

kann mir jemand sagen ob bei einer Teilerwerbsminderungsrente es möglich ist bei 29 Std /Woche Arbeitszeit was umgerechnet an 5 Tagen 5,8 Std bedeuten würde diese auch auf 4 Tage (Mo-Do) a 7,25 Std. arbeiten zu können.

Oder ist es zwingen unter die 6 Stunden täglich zu kommen?

Antwort:

Eine wichtige Grundbedingung bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente heißt:

Pro Arbeitstag 3 bis unter 6 Stunden!

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Auszug Seite 10:

Bitte beachten Sie:

Teilweise Erwerbsminderung besteht, wenn Ihre
Leistungskraft auf weniger als sechs Stunden täglich
gesunken ist,
Sie aber noch mindestens drei
Stunden täglich arbeiten können.

Fazit:

Sie müßen jegliche Veränderung in Ihren persönlichen Verhältnissen unverzüglich bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt anzeigen!

Diese wird dann früher oder später beim Arbeitgeber nachhaken!

Übersteigt Ihre tägliche Arbeitszeit im Arbeitsvertrag/in der Arbeitsplatzbeschreibung 6 Stunden, gefährden Sie somit ganz klar Ihre teilweise Erwerbsminderungsrente!

Im Übrigen sollten diese Details auch aus Ihrem Rentenbewilligungsbescheid ersichtlich sein!

Wenn Sie sich nicht sicher sind, immer von der zuständigen DRV-Rentenanstalt verbindlich beraten lassen!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Es ist nicht interessant, wieviel Stunden Du in einer Woche arbeitest, sondern, was Du am Tag arbeitest.

Steht in Deinem Rentenbescheid, dass Du nicht über 6 Stunden arbeiten kannst, dann brauchst Du die Rente nicht, falls Du über diese 6 Stunden kommst.

Es geht effektiv darum, ob du noch 6 Stunden TÄGLICH IRGENDEINER Tätigkeit nachgehen kannst.

Sobald du mehr arbeiten kannst, fällt die Rentenzahlung weg.

dabei geht man von einer 5 Tageswoche aus

@Dickie59

Wenn du 7,25 Stunden täglich arbeiten kannst steht dir keine Rente mehr zu. Das ist ja wohl eindeutig mehr als 6 Stunden täglich

Die tägl.Arbeitszeit steht im Bescheid. Wenn Du länger arbeiten kannst, ist die Rente unberechtigt.

nein, du darfst nicht über 6 Stunden arbeiten, auch wenn du einen Tag frei hast.