Teilbefristung im Arbeitsvertrag zulässig?

1 Antwort

Der AG darf nur einmal eine unbegründete Befristung für 2 Jahre ausstellen. Danach müssen die Befristungen immer begründet sein. Wenn also der Einsatzort oder die Art der Arbeit eine andere ist und so alle 2 Jahre wechselt, dann ist das zwar schlecht für den AN aber zulässig.

Das ist grundsätzlich klar.

Hier geht es jedoch (wenn ich das richtig verstanden habe) neben dem Vorhandensein einer regulären, unbefristeten Teilzeitbeschäftigung um eine gleichzeitige, parallel verlaufende befristete Tätigkeit.

Meiner Meinung nach wäre dieses Konstrukt zumindest in der freien Wirtschaft wohl nicht machbar, obgleich es im Streitfall allerdings von einem Arbeitsgericht entsprechend entschieden werden müsste.

Ob solch eine Konstellation im ÖD möglich ist, weiß ich leider nicht, da dort ja vieles möglich ist.

Aber auch hier gilt: "Wo kein Kläger, da kein Richter".

Ich persönlich halte es generell (also in der freien Wirtschaft und im ÖD) für zweifelhaft, denn dafür ist das TzBfG nicht geschaffen worden.

Fazit: Hier müsste es einmal jemand wagen, auf Entfristung zu klagen - dann hätte man ein für allemal Gewissheit!


@verreisterNutzer

Warum? Die Person hat einen Teilzeitvertrag und es gibt eine befristete Stundenerhöhung. Ich sehe da kein Problem.

@crunsch

Das ist Ansichtssache!

Ich persönliche sehe darin arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitische Probleme - in der Tatsache der Befristung von Arbeitsverhältnissen generell, insbesondere jedoch wenn ein Mitarbeiter bei demselben Arbeitgeber verschiedenfristige Arbeitsverträge hat.

Der Arbeitgeber kann hier nach Belieben mit der Abhängigkeit des Mitarbeiters spielen, und der Mitarbeiter selbst hat keine langfristige Planungssicherheit - geschweige denn z.B. die Möglichkeit, einem Kreditinstitut Sicherheit für eine Darlehen zu bieten.

Fazit: Ich bin für klare Verhältnisse mit dem Arbeitgeber, und würde solch eine Konstellation nur solange hinnehmen, bis ich etwas besseres gefunden hätte.