TEHA Technischer Hausservice GmbH

1 Antwort

Ja sicher, kannst Du Dich wehren, wenn Du wirklich willst.

Nicht grundsätzlich gegen das Ablesen, bzw. nicht gegen die Fa. TEHA, aber gegen diese Person.

Erteile der Person ein Wohnungsverbot (gleich zu setzen mit Hausverbot). In seiner gemieteten Wohnung hat der Mieter das "Hausrecht".

Beachte:

Setze ein Schreiben auf, indem Du demjenigen, der Deine Wohnung nicht mehr betreten soll, verbietest, dies zu tun. Kopiere dieses Schreiben und hebe die Kopie sorgfältig auf. Schicke den Brief der betroffenen „Person“ (nicht TEHA) per Einschreiben mit Rückschein zu. Bewahre den Rückschein gut auf. Sollte die betroffene Person die Wohnung betreten, obwohl Du Ihr Verbot erteilt hast, begeht diese Person einen strafbaren Hausfriedensbruch. Du kannst dann Strafanzeige erstatten. In diesem Falle kannst Du leichter beweisen, dass Du ein Hausverbot erteilt hast, da Du ja noch den Rückschein und die Kopie hast. Diese Unterlagen legst Du der Polizei in Kopie vor.

§ 123 StGb – Hausfriedensbruch greift.

Wird aber ziemlich Wirbel geben. Viel Erfolg.

Ach noch ´was: Du musst es nicht einmal begründen, einfach machen. Verbot - Ende.

Vielen Dank für die Antwort, ich befürchte nur das die TEHA sich dann erlauben kann einen Pauschalwert wert zu nehmen wenn ich deren Mitarbeiter nicht reinlasse zum ablesen :(

@Hayat85

Das geht ja nicht mit dem Pauschalwert. Schätzen können die zwar (zur Not) aber nicht auf Dauer. Die sind dann schon im Zugzwang. Bin aber kein Jurist und weiß nicht wie lange die das Spiel treiben könnten. Wenn Du es wirklich vorhast, würde ich mir überlegen dem Vermieter und der TEHA eine Kopie zur Kenntnisnahme senden.

Wissen tu ich es nicht, aber die schicken einen anderen.

Danke für das Kompliment - Du bist ja recht neu hier - Sterne kann man erst nach 24 Std vergeben. Es können ja noch viel bessere Antworten oder Ideen eintrudeln.

Gruß