teamsitzung im Urlaub nicht wahrgenommen, jetzt Abmahnung

11 Antworten

Wenn Du für die Deine 20 Urlaubstage überschreitende Zeit während der Ferien ausdrücklich nicht bezahlt wirst, dann kann die Chefin nicht erwarten, dass Du zur Sitzung kommst.

Vermutlich war sie hier von der "normalen" Situation der Lehrer ausgegangen, die natürlich auch während der Schulferien durchgehend bezahlt werden und deshalb schon mal Termine während der Ferien wahrnehmen müssen.

Mach sie einfach mal auf den Unterschied aufmerksam, schreibe eine Gegendarstellung zu der Abmahnung und verlange, dass diese in Deine Akte aufgenommen wird!

Das ist Dein Recht!

Nach Bundesurlaubsgesetz ist der Mindesturlaub 20 Tage (bei Beschäftigung von Mo-Fr) bzw. 24 Werktage (bei Beschäftigung von Mo-Sa)


§ 3 Bundesurlaubsgesetz Dauer des Urlaubs

(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.

(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.


20 Tage (Mo-Fr) ist also der Mindesturlaub der zu gewähren ist ....

warum weniger gazhalt wird erschliesst sich nicht wirklich - mit welcher Begründung?

Im übrigen muss bei Heranziehung zur Arbeit während des Urlaubs der Urlaubstag wieder gutgeschrieben werden ....

diese Abmahung solltest Du nicht hinnehmen

M.E. nach ist die Abmahnung unwirksam. Grund hierfür ist, dass Du Urlaub hast, dass bedeutet keine Arbeit. Es kann jedoch sein, dass in Deinem Arbeitsvertrag eine Regelung existiert, die die zur Teilnahme verpflichtet. Wenn dies so ist, hast Du die Abmahnung zu Recht erhalten. Es ist zudem möglich Dich aus wichtigem Grund von Deinem Urlaub abzuberufen, wenn zum Beispiel ein akuter Notfall herrscht. Dies ist jedoch nur in absoluten Ausnahmen möglich. Eine Teamsitzung gehört definitiv nicht dazu. Ich würde an Deiner Stelle Widerspruch gegen die Abmahnung schreiben und zu den Akten nehmen lassen (Gegendarstellung). Zudem ist Beweissicherung oberstes Gebot. Weiterhin solltest Du prüfen, ob die Abmahnung die notwendigen Mindestanforderungen beinhaltet. Ist dies nicht der Fall ist diese eh unwirksam.

Hier ein paar Fakten für Dich:

Abmahnungen müssen bestimmte Fakten beinhalten, da es sonst keine Abmahnung ist. Zudem müssen die Tatbestandsmerkmale für eine Abmahnung erfüllt sein. Das bedeutet, dass eine Abmahnung nur dann zulässig ist, wenn eine schuldhafte Vertrags- oder Pflichtverletzung vorliegt (Verhhaltensbedingt !!), das Verhalten auf eine steuerbares Verhalten zuückzuführen ist und durch die Abmahnung das Vertrauen des AG zum AN wiederhergestellt werden kann.

In jeder Abmahnung müssen folgende Bestandteile und Funktionen enthalten sein: 1. Hinweis - und Dokumentationsfunktion--> also die genaue Bezeichnung was falsch gemacht wurde. 2. Beanstandungs- und Warnfunktion--> Das Fehlverhalten wird gerügt und man ist aufgefordert dieses abzustellen und 3. Eine Androhungsfunktion--> Bei Wiederholung ist bspw. das Fortbestehen des AV gefährdet.

Trifft einer der Punkte nicht zu ist die Abmahnung ungültig. (Daher Schriftlich Beweisfunktion.)

Wenn noch Fragen sind einfach kommentieren.

Hast du deine Urlaubstage eingereicht? Gibt es eine schriftliche Unterlage, aus der hervorgeht, von wann bis wann du "im Urlaub" gewesen bist? - Falls nein, hast du jetzt zurecht ein Problem.

Wann wurde der Termin dieser Teamsitzung bekanntgemacht? War er dir vor Antritt des Urlaubs bekannt? Dann hättest du dich im Vorfeld entschuldigen/beurlauben lassen müssen!

Urlaub ist Urlaub und da hast du nicht auf die Arbeit zu kommen. Im ernstfall zum Arbeitsgericht.

sehe ich genauso...dann muss deine Chefin eben die teamsitzung während den Arbeitstagen machen.ist ja noch schöner wenn der Chef im ualub bestimmt was du zu tun und zu lassen hast tztz