Taxifahrer als Basiskraft, Anspruch auf bezahlten Urlaub?

2 Antworten

Urlaubsanspruch auch für Minijobber Bezahlter Erholungsurlaub muss sein

Jeder Minijobber hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt jährlich mindestens 4 Wochen bzw. 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche

.

Da das Bundesurlaubsgesetz jedoch von 6 Werktagen (Montag bis Samstag) ausgeht, rechnen Sie den Urlaub auf die entsprechend vereinbarten Werktage um. Dabei ist nur wichtig, wie viele Werktage Ihr Minijobber pro Woche arbeitet – nicht, wie viele Stunden er an den Werktagen leistet.

So berechnen Sie den Urlaubsanspruch Ihres Minijobbers:

Individuelle Arbeitstage pro Woche x 24 (Urlaubsanspruch in Werktagen) / 6 (übliche Arbeitstage, Montag bis Samstag)

quelle: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/03_urlaubsanspruch/node.html

Danke für die rasche Antwort.

Bist du dir sicher, dass dies auch eben fürs Taxigewerbe gilt?

Die haben nämlich ganz seltsame Verordnungen

@Shellyeis0815
  • nein, denn ich bin ein Laie..... und ich habe für Dich gegoogled, weil Du das offenbar nicht gemacht hast.
@Catalpanien

Doch, dass hatte ich schon.

Nur eben nichts spezielles fürs Taxi gefunden und deshalb explizit aufs Taxi bezogen nachgefragt

Hallo,

aber einen Arbeitsvertrag habt ihr gemacht?

...

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ja, nur steht eben über die Urlaubsregelung nichts drinnen

@Shellyeis0815

Schade, das muss aber zwingend drinnen stehen. Ebenso Kündigungsfristen, Gehalt, Dauer des Arbeitsvertrages, Vertragspartner, Art der Tätigkeit, ...