Taxibetrug, was kommt auf mich, Bewährung?

6 Antworten

Fahr sofort hin und bezahl direkt. Klär es auf jeden Fall persönlich.

Und nächstes Mal nur Taxi fahren wenn du auch das Geld dafür hast - oder zumindest sofort wieder raus und zahlen; das dauert ja nichtmal eine Minute!

Wärst du länger weggewesen hätte deine Mutter auch allein klar kommen müssen!

Lollo1324 
Fragesteller
 27.10.2015, 10:03

Der Herr ist erst ab 18 Uhr das reicht das?

Und wenn ich mit der Quittung zur Polizei gehe reicht das dann auch?

Ich werde heute dorthin fahren und bezahlen

alicar  27.10.2015, 10:05

Die Taxifirma hat doch nicht erst ab 1800 geöffnet. Klär das mit der Firma direkt - nicht mit dem Fahrer! Was willst du bei der Polizei? Dich selbst anzeigen weil du nicht gezahlt hast?

Lollo1324 
Fragesteller
 27.10.2015, 10:07
@alicar

Nein, Sie haben mich auch die Zeit verwiesen, das der zuständige Mann dafür erst ab 18 Uhr da ist.

alicar  27.10.2015, 10:08

Gut, dann geh erst um 1800 hin. Kommt mir aber reichlich komisch vor.

Lollo1324 
Fragesteller
 27.10.2015, 10:10
@alicar

Um 18:00 Uhr ist der Chef und der Taxifahrer da :) !

Wenn Du die Fahrt nicht bereits mit dem Vorsatz der Zechprellerei antratest, so könntest Du dahingehend auch versuchen zu argumentieren. Es könnte bei diesem Betrag gut möglich sein, dass kein allgemeines " öffenwtliches Interesse " seitens der Staatsanwaltschaft bejaht wird und die Anzeige somit wieder zurückgezogen werden könnte.

Verstärke Deine Bemühungen der direkten und umgehenden ( persönlichen ) Kontaktaufnahme mit dem Taxiunternehmen zwecks Begleichung der Rechnung. Mit etwas Glück und Nachsicht lässt sich dann eine Ermittlung / Tatverfolgung dann noch abwenden und die Bewährung somit retten.

Lollo1324 
Fragesteller
 27.10.2015, 10:05

Ich habe heute morgen eine Mail geschrieben, das ich es bezahlen möchte, und mich in der Mail entschuldigt.

Der Taxifahrer ist ab 18 Uhr da und dann werde ich es bezahlen gehen.

Parhalia  27.10.2015, 10:28
@Lollo1324

Dann drücke ich Dir beide Daumen, dass die Angelegenheit damit erledigt werden kann😉

Moralbuddha  27.10.2015, 15:31

Es gibt keine Zechprellerei im Strafrecht!

Parhalia  27.10.2015, 15:50
@Moralbuddha

Boaaaaah....dann halt "(versuchter) Eingehungsbetrug", wenn es zumindest Deiner "Moral" hilft, aber nicht unbedingt dem Fragesteller. 

Moralbuddha  27.10.2015, 16:19
@Parhalia

Auch das ist falsch! Hier liegt eine Leistungserschleichung im Sinne von § 265a StGB vor. Meine Antwort hilft dem Fragesteller ganz sicher mehr als deine.

Parhalia  27.10.2015, 17:01
@Moralbuddha

Wäre mir jetzt aber eher im Rahmen des ÖPNV realistisch, wo allgemein auf den Kauf eines Tickets vertraut wird. Es ist dort schliesslich niemand da, der BEIM  Ausstieg ganz konkret erst eine Bezahlung fordert, sondern bereits VOR DEM Einstieg.

Beim Taxi wird die Bezahlung aber definitiv zum Fahrtende gefordert.

Somit zahle ich im ÖPNV im voraus für eine Dienstleistung ( mgl. Erschleichung von Dienstleistungen ), beim Taxler erst NACH Erbringung der DL. ( mgl. Eingehungsbetrug )

Aber weil das Gute im Menschen manchmal glaubwürdiger erscheint, so vermute ich mal die Vorhabung des Fragestellers . ( Nachträgliche Begleichung der Rechnung ).

man, fahr da persönlich hin, leg die kohle auf den tisch und erkläre es ihnen

normal sollten die die anzeige zurückziehen, ist ja auch aufwand für die

nein, von alleine wird die nicht zurückgezogen

man hätte dafür immer zeit, dem eben die paar taler zu bringen, dauert 1 minute

war geschickt von dir

Lollo1324 
Fragesteller
 27.10.2015, 10:06

Es ging mir in dem Moment aber um meine Mutter der ging es nicht gut, hat gezittert etc.

Droitteur  27.10.2015, 10:11
@Lollo1324

Jedenfalls ist das kein Betrug; das einzig schwammige ist die Beweisfrage. Deiner Mail wird man wohl entnehmen, dass du nicht die Absicht hattest, zu betrügen.

Dumm nur, dass du einschlägig vorbestraft bist, aber ich denke trotzdem, dass nicht allzu schwer sein sollte, die Staatsanwaltschaft zu überzeugen.

Lollo1324 
Fragesteller
 27.10.2015, 10:14
@Droitteur

Ich werde auch mit der Quittung zur Polizei gehen etc

Droitteur  27.10.2015, 10:18
@Lollo1324

Ist hier vllt eine Glaubensfrage, ob du damit wirklich zur Polizei gehen solltest. Evtl solltest du deutlich machen, dass du notwendigenfalls maximalen Widerstand fährst: in dem Fall würdest du Polizei gegenüber schweigen, beantragen, die Akten einsehen zu können, und ankündigen, dich ggf danach ggü der StA einzulassen.

Könnte aber auch gut ankommen, dass du dich völlig aus freien Stücken schon jetzt an die Polizei wendest. Musst du wissen. Am Ende aber solltest du aber "durchkommen".

Es ist unerheblich, was der Taxifahrer oder sein Chef jetzt denken. Wenn die Anzeige gestellt wurde, geht es seinen Gang. Sie können sie nicht einfach zurück nehmen. Weder der Fahrer, noch der Chef oder die Polizei. Das Verfahren kann NUR von der Staatswanwaltschaft eingestellt werden. Ob es das bei deiner Vorgeschichte tun wird, ist eine andere Frage.

Tipps zur Schadensbegrenzung hast du ja bekommen.

Gruß S.

So schlecht kann es der mutter doch auf einmal nicht gehen. Das geld zu bringen dauert im notfall keine minute

Lollo1324 
Fragesteller
 27.10.2015, 10:03

Der Herr ist erst ab 18 Uhr das reicht das?

Und wenn ich mit der Quittung zur Polizei gehe reicht das dann auch?

Ich werde heute dorthin fahren und bezahlen