Taxibeleg mit falschem Mehrwertsteuersatz

6 Antworten

Da der USt-Satz zu niedrig ausgewiesen ist, darfst Du auch nur den niedrigeren Satz berücksichtigen.

Hier liegt allerdings eine Steuergefährdung vor, da das Taxiunternehmen wohl auch nur die 7% abführen wird - damit machst Du Dich grundsätzlich der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig, wenn Du wissentlich diesen falschen niedrigeren USt-Satz akzeptierst (insbesondere kann das eine Rolle spielen, wenn Du das Unternehmen häufiger benutzt) - als Unternehmer wird Dir unterstellt, daß Du diese Kenntnisse haben mußt - Taxiunternehmen machen das gerne so mit den 7%...

Eine Beihilfe liegt dann vor, wenn jemand (der Gehilfe) vorsätzlich einen Täter bei der Begehung einer Straftat (erfolgreich) unterstützt (hier Akzeptanz des falschen Umsatzsteuersatzes wider besseren Wissens)

Du solltest eine ordnungsgemäße Quittung anfordern - dann hast Du wenigstens bei einer Prüfung etwas in Hand, selbst wenn er Dir keine neue Quittung zuschickt und auch tatsächlich gesetzeswidrig nur 7% abführt.

Diese Antwort ist vollkommen unangemessen bei einem so winzigen Betrag.

Du kannst nur die ausgewiesenen 7 % buchen. Theoretisch kann man einen neuen Beleg anfordern, in der Praxis wird dies bei Taxibelegen sehr selten gemacht.

Der beste Weg ist immer falsche Belege sofort bei Zahlung zu bemängeln und darauf zu bestehen einen korrekten Beleg zu bekommen. Ich denke die Buchhaltung hat eine Aufklärungspflicht gegenüber anderen Kollegen im Unternehmen und sollte diese auch wahrnehmen.

Zu deiner Frage habe ich was gefunde:Taxi = 7%, wenn Fahrten innerhalb einer Gemeinde erfolgen oder die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Km beträgt. und hier noch etwas gefunden.:http://das-unternehmerhandbuch.de/2011/02/07/belegabrechnung-grundlagen/ Vielleicht reicht das ja. Ansonsten würde ich die Rechnung so buchen, den Fehler hat die Taxigesellschaft zu verantworten und nicht du. Dein Chef zahlt nur was drauf steht und mehr kann er über die Steuer auch nicht absetzen. Liebe Grüße

Lieben Dank!

Nein kannst du nicht, es gilt der Wert der angegeben ist. Personenbeförderung hat IMMER einen niedrigeren Steuersatz. Es gibt ja nicht nur 19% es gibt eben auch 7%. Der Taxifahrer hat das schon richtig gemacht. Vielleicht solltest du dich mal mit den verschiedenen Steuersätzen befassen. Buchen musst du auf jeden Fall mit den angegebenen 7%

Das ist aber nicht ganz richtig. Bei über 50 KM oder/und Überlandfahrt werden 19% angewendet, Trotzdem danke für die Antwort

@Naschkatzehh

Dann wende dich an die Taxigesellschaft und bitte um einen neuen Beleg mit der richtigen Steuer. Du darfst den Beleg nicht selber ändern und auch nichts anderes buchen als drauf steht. Im Falle einer Prüfung wäre es sonst ein Problem.

Unter 50 km kann auch mit 19% sein, wenn es sich um einen Mietwagen handelt.

Also entweder mit 7% einbuchen, oder das Taxiunternehmen kontaktieren und um Korrektur bitten.

In Seminaren wird mir immer wieder gesagt, wenn falsch ausgestellt wird, ist der Aussteller der "leidtragende" bei einer Prüfung, da er zu wenig ist abgeführt hat. Du hast ja eher zu wenig VSt gezogen.

Wäre es andersrum, würde der Paragraph 14c UStG greifen. Dann hätte man keinen Vorsteuerabzug.