Taxi nicht bezahlt durch Alkoholkonsum, Anzeige erhalten, haben uns nun geeinigt, Anzeige zurückziehen?
siehe oben..ich habe natürlich sofort den offenen Betrag inkl. Ausfallgeld bezahlt und mich mit dem Unternehmen geeinigt. Hierbei handelt es sich doch um ein Antragsdelikt, bei dem man die Anzeige zurückziehen kann, oder ? Das Taxiunternehmen möchte dies nämlich nun tun, da alles geregelt ist. Ist das so einfach möglich? Die Polizei hatte mich vergangene Woche erst dazu befragt..nun wurde heute aber so alles geklärt. Wie lange würde es denn dauern, bis die Staatsanwaltschaft sich um den Fall kümmert? Bei dem winzigen Betrag wäre die Anzeige wahrscheinlich sowieso eingestellt worden, da ich keine Vorstrafen, etc. habe?
Ich bin 20 Jahre alt, habe mir nie was zu Ohren kommen lassen, kein Eintrag vorher bei der Polizei
5 Antworten
Das wird eingestellt, und das dauert so lange, wie es dauert.
Kann dir aber egal sein, weil die Anzeige nirgendwo auftaucht. Niemand erfährt davon, außer denen, die das jetzt auch schon wissen.
das Unternehmen hat keinen Schaden, da Anzeige erstattet wurde, ist die Frage ob es trotzdem ein Offizialdelikt ist, das wird weiter verfolgt.
müst halt abwarten die Staatsanwaltschaft von sich hören lässt.
ob es eingestellt wird wegen Geringfügigkeit - es geht ums Prinzip
"es geht ums Prinzip"
Es gibt in keinem § einen derartigen Zusatz. Kein Staatsanwalt macht sich die sinnlose Arbeit, etwas "aus Prinzip" zu verfolgen.
ist möglich, da Erschleichung von Dienstleistungen meines Wissens ein Antragsdelikt ist.
ich war einmal in einer ähnlichen Situation (auch eine Taxi Geschichte), die können die Anzeige zurückziehen. (Werden sie auch höchstwahrscheinlich).
Ich würde der Polizeit den Täter Opfer Ausgleich umgehend mitteilen, und denen auch eine Quittung des Unternehmens vorlegen. Daraufhin das Unternehmen bitten die Anzeige zurückzuziehen.
Dauer: 1-3 Wochen
Ja kann und wird zurück gezogen. Ich sehe da kein öffentliches Interesse und das wäre ja nunmal der Grund warum die Staatsanwaltschaft übernehmen würde wenn der eigentliche Kläger sich zurück zieht.
Solange die Verhandlungen und Ermittlungen nicht laufen, ja. Kann man zurückziehen.
Sollte schon was im Gange sein, muss das Taxiunternehmen die Ermittlungen natürlich bezahlen.