Tauschgeschäfte - Waren statt Geld vom Kunden - wer kennt sich aus?

6 Antworten

Da hat das Finanzamt schon die passende Bezeichnung für, und will deshalb auch ein Stück vom Kuchen abhaben.

Man nennt sowas, was dir vorschwebt, Geldwerte Vorteile"

wfwbinder  11.05.2014, 14:28

Das ist nicht zwischen Unternehmen, sondern gegenüber Arbeitnehmern.

janfred1401  11.05.2014, 17:42
@wfwbinder

Ja, aber wenn es Privatpersonen machen (im größeren Umfang), dann wird es das Finanzamt auch interessieren. Geldwerte Vorteile zählt auch für Privatpersonen.

Du kannst ja in deiner Bilanz keinen Betongmischer rausschreiben und dafür ein grillfest für die Belegschaft eintragen ... es würde nur über die "Gefälligkeit" gehen und wäre eher ein Grauzohnengeschäft vielleicht sogar schwarzgrau ... alles in allem würde man das dann "verrechnen" über einen wert ... Du bekommst von mir den betonmischer für 100euro und machst mir für 100euro ein grillfest - steuern wären dann schon fällig aber nur auf den verrechnungsbetrag (der würde dann ja etwas unter wert ausfallen). in der Realität laufen diese Tauschgeschäfte natürlich als win-win für beide ab also wird nimand etwas beim fiskus angeben - zumindest nicht bei beträgen im unteren bereich. Wenn du deinem nachbar deinen Kleinbus für einen umzug SEINES FREUNDES leihst und er bekommt fürs helfen was Spritgeld tankt es rein und ihr grillt später als dank mit nem kasten bier ... ist das ja wenn du ein transportunternehmen oder eine autovermietung hast schon steuerhinterziehung

Dirk-D. Hansmann  12.05.2014, 05:36

Nö, vollkommen legal. Muss nur genauso vollständig und richtig gemacht werden.

Einnahmen definiert das Einkommensteuergesetz und auch das Umsatzsteuergesetz nicht ausschließlich als Geldeinnahmen.

Es wird alles, was einen Wert darstellt der Versteuerung unterworfen. Also keine Möglichkeit aus dem Verein der Steuerzahler zu entkommen. Von Bewertungsschwierigkeiten mal ganz abgesehen. Was soll die Kuh denn jetzt für einen Wert haben?

Das ist im Steuerrecht ganz einfach und nennt sich tausch (Ware gegen Ware), oder tauschähnlicher Umsatz (sonstige Leitung gegen Ware, oder sonstige Leistung).

Kostet ebenso Umsatzsteuer und bringt Vorsteuerabzug, wie jeder andere Umsatz auch.

Und auch die herabsetzung der Summen bringt nciht shr viel.

Wenn ich z. B. 100,- Euro Beratung berechne und dafür Tonerkartuschen bekomme, habe ich 100,- Euro Ertrag udn 100,- Euro Begtriebsausgabe.

Wenn wir das ganze mit Rabatt machen und jeweils 50,- Euro berechnen, ist es im Ergebnis das Gleiche.

Dort wo es was bringen würde, ich arbeite für 100,- Euro für einen Händler von Golfartikeln und bekomme dafür eine Golfhose, geht es nicht, wäre Steuerhinterziehung.