Tausch der bestehenden Elternzeit

3 Antworten

Die Restzeit wäre ja jetzt noch 8 Monate. Wenn ich diese nehmen wollen würde und meine Freundinn wieder Vollzeit arbeiten gehen würde - muss ich dann Elterngeld separat beantragen?

also den restzeit der ja nich viel ist kannst du in elternzeit gehen, musst dies deinem arbeitgeber nur frühzeitig mitteilen. allerdings sollte man sich überlegen wer zu hause bleibt (nach der elternzeit) denn nen tagesmutterplatz für nen 1 jähriges ist schwer zu bekommen

Hallo,

hier sind die gesetzlichen Regelungen zur Elternzeit beschrieben:

http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html

Wichtig ist, dass die Frist für den Antrag bei dem einen Arbeitgeber eingehalten wird und zum anderen, dass der andere Arbeitgeber (freiwillig?) einer Verkürzung der Elternzeit zustimmt. Verbindliche Auskünfte zu den Regelungen der Elternzeit gibt es bei der Elterngeldstelle.

Gruß

RHW