Tattoo; Einverständniserklärung

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Als unsere Tochter sich eins machen lassen hat , reichte es das nur einer von uns Erziehungsberechtigten unterschrieben hat. Und es blieb nicht nur bei dem einen , es folgten noch mehrere.

Darf ich fragen, wie alt ihre Tochter zu dem Zeitpunkt war & ob sie es bereut hat?

@lenchenfragt92

Als sie sich das 1. hat machen lassen, war sie 16. Das war dieses sogenannte "A.-Geweih. Dann folgten noch welche an den Handgelenken , hinter dem Ohr und Schulter, soweit ich weis.Habe auch irgendwann aufgehört,mir alle zu merken.Inzwischen ist sie fast 22 und sagt das es ihr nicht leid tut und sie noch mehr machen lassen will.

@wuschel17

Danke dir für das Sternchen ,:-))

Bei mir hat die Einverstäniserklärung eines Elternteiles gereicht. Es ist ja auch nicht in allen Familien gegeben, dass beide Erziehungberechtigten unterschreiben können. Also kannst du eigendlich davon ausgehen, dass eine Unterschrift reicht.

einer reicht, so weit ich weiß. Allerdings natürlich nur,w enn derjenige auch das Sorgerecht hat.

Du brauchst das Einständnis von deinen Erziehungsberechtigten und das sind im Normalfall beide Elternteile!

auf jeden fall muss mindestens ein elterntei unterschreiben, kann aber auch sein, dass beide unterschreiben müssen