Tattoo - wie ist die Rechtslage?

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Der AG sollte sich bei Vorstellungsgesprächen absichern, daß eben keine Tattoos vorhanden sind.

Der hypothetische AN sollte sich im Vorfeld gut überlegen, wo er sich stechen läßt, und daß er zumindest darauf eingestellt sein sollte, seine Tattoos dauerhaft zu verbergen. Sprich: im Zweifelfall eben IMMER etwas langärmliges tragen. Oder sich eben eine Branche suchen, in der das keine Rolle spielt, weil z.B. kein Kundenkontakt vorhanden ist.

Ich nehme an dass er das unter gewissen Umständen darf. Wenn man zum Beispiel mit Kunden zu tun hat, das könnte in einem Versicherungsbüro schlecht rüberkommen. Ähnlich wie mit Piercings, Haarfarben, ect.

Außerdem, wenn der Chef gegen so etwas ist, er einen aber nicht feuern darf, macht er einem das Leben anders schwer. Bis man freiwillig geht.

"Wenn man zum Beispiel mit Kunden zu tun hat, das könnte in einem Versicherungsbüro schlecht rüberkommen."

Meines Erachtens hätte der Betrieb dann vor der Einstellung darauf hinweisen müssen. Besondere Anforderungen für die Tätigkeit müssen dem Bewerber mitgeteilt werden. Schließlich kann er nicht von sich aus ahnen, welche Vorlieben und Abneigungen der Chef hat.

"Außerdem, wenn der Chef gegen so etwas ist, er einen aber nicht feuern darf, macht er einem das Leben anders schwer."

Das ist leider oft so. Und das ist auch einer der Gründe, warum es immer mehr psychische Erkrankungen im Arbeitsleben gibt.

man hat üblicherweise eine Probezeit. Da kann man OHNE Angabe von Gründen gekündigt werden.

Hallo!

Ich arbeite seit letztem Jahr im "öffentlichen Dienst" in einer Stadtbibliothek. Da die Vorstellungsgespräche im Winter waren, hatte ich natürlich was langärmeliges an. Nun begann die Ausbildung im Sommer und ich lief sage und schreibe während der 3 Monate Probezeit im Shirt rum, so dass man mein Tattoo (Zwei Bunte ca. Handflächen große Rosen) sehen konnte. Mein Chef besaß die Dreistigkeit mir am 1. Tag nach der Probezeit erst mitzuteilen, dass das ja wohl nicht zum "Image" passe. Ich solle im Sommer ( in einem Gebäude das zu 80% aus Glas besteht) mit Pullis kommen. Jetzt werde ich am laufenden Band angequatscht, ob ich völlig irre sei, bei der HItze so rumzurennen. Und muss den Leuten ja wohl nicht ins Gesicht lügen. Finde ich.

Ich hab allerdings die Schnauze voll davon. Ich habe sowohl bei Lesern, als auch bei Kollegen durchweg positive Resonanz, was mein arbeiten und Erscheinungsbild betrifft. Wie sieht denn da nun die Rechtslage aus?! Ich überlege schon einen Anwalt zu nehmen. Mich ständig zu verstecken setzt psychisch einfach einem zu starkem Druck aus. Denn das kenne ich von Haus aus nicht. Und möchte das auch nicht angewöhnt bekommen. Im Rathaus zB (derselben Stadt, ergo deselben Arbeitgebers), sitzt eine völlig zutätowierte Angestellte im Bürgeramt. Im Personalamt sagte man mir, der Chef könne mir sowas nicht verbieten, lediglich "nahe legen". Toll. Ich weiß nicht mehr an wen ich mich wenden soll.

Soviel ich weiß, gibt es da keine Gesetze... wäre ja noch schöner ;o) Wenn der Arbeitgeber mit der Arbeit zufrieden ist, aber keine Tattoos mag, kann er dem Arbeitnehmer nahe legen, doch bitte immer langärmelig zu kommen. Es gibt auch sehr viele Bänker o.ä. die tätowiert sind, aber durch die "Arbeitskleidung" ist das nicht sichtbar. Kundenkontakt mit sichtbaren Tattoos ist leider in vielen Branchen immernoch ein Problem.