Tattoo - gefälschte Einverständniserklärung

2 Antworten

Zur Einverständniserklärung muss eigentlich immer ein Elternteil zum Termin mit dabei sein und von beiden Eltern der jeweilige Ausweis vorgelegt werden. So kenne ich das nur, wenn denn ein Studio überhaupt mal unter 18 sticht. Die meisten machen das ja eh schon gar nicht mehr. Bei Tätowieren, die heutzutage Minderjährige stechen und dann nicht einmal Anwesenheit und Ausweise der Eltern verlangt, in dessen Studio würde ich mich eh nicht begeben, denn das ist sehr fahrlässig und wenn er da schon nachlässig ist, dann hätte ich Bedenken, dass er Hygiene, verschiedene Hautstrukturen und gerade Linien auch nicht so erst nimmt.

Zu deiner Frage: B wäre wegen arglistiger Täuschung dran, ob A Probleme bekommen kann wegen nachlässiger Überprüfung des Einverständnisses und der damit verbundenen Körperverletztung, ist wohl Auslegungssache.

Wie hat Person A die Echtheit der Unterschrift überprüft ?

Ein seriöser Tätowierer wird keinen Zettel mit irgendeiner Unterschrift akzeptieren, tut er dies doch bei einem Minderjährigen bekommt er unter Umständen ein Problem.

Soweit ich weiß hat er nur den zettel akzeptiert