Tatbestand der Urkundenfälschung?

10 Antworten

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Du schreibst gar nicht, was Dir die Staatsanwaltschaft denn nun geschrieben hat. Stand da zufällig drin, daß das Verfahren gemäß § 170 II StPO eingestellt wird? Oder vielleicht auch nach § 153 StPO? Dann würde es die Staatsanwaltschaft doch genau so sehen wie Du...

Also von Einstellung war definitiv keine Rede. Wortlaut: "Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Urkundenfälschung" ...blabla...Stellungnahme hierzu binnen 2 Wochen. Sollten Sie sich eines Rechtsbeistandes bedienen, bitte ich um umgehende Mitteilung und Vorlage einer entsprechenden Prozessvollmacht.

@outfield

was ist denn jetzt das "blabla"? Die schreiben Dir ja nicht extra nur um Dir mizuteilen, daß es überhaupt ein Ermittlungsverfahren gegen Dich gibt. Der Grund für das Schreiben ist immer noch nicht klar.

@skyfly71

Das "blabla" symbolisiert lediglich, dass ich nicht den ganzen Text hierhinschreiben wollte und der Grund geht doch eigentlich aus dem letzten Satz hervor. --> Man ermittelt in Sachen Urkundenfälschung aus genanntem Anlaß gegen mich als Beschuldigter. Hierzu soll ich Stellung nehmen oder mitteilen, dass ich mich durch einen Anwalt vertreten lasse...

@outfield

... das zumindest lese ich aus diesen Zeilen.

@outfield

Das wäre aber dann doch EXTREMST ungewöhnlich. Hab ich in 12 Jahren noch nicht erlebt. Der gang eines normalen Ermittlungsverfahrens ist, daß eine Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei stattfindet oder ein Anhörungsbogen von der Polizei übersandt wird und DANACH die Sache an die Staatsanwaltschaft abgegeben wird. Dort wird dann Entschieden über eine Einstellung oder Anklage bzw. Strafbefehl. Und das ERGEBNIS dieser Entscheidung wird dem Betroffenen mitgeteilt.

Daß ein Beschuldigter durch die Staatsanwaltschaft über ein Ermittlungsverfahren gegen ihn in Kenntnis gsetzt wird, ist schon ne Ausnahme.

Übrigens: Ich sehe in Deiner Schilderung auch keine Strafbarkeit. Sollte also auf ne Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs. 2 StPO hinaus laufen. Alles andere wäre nicht sachgerecht.

@skyfly71

Ich bin juristisch nicht so bewandert, als das ich jetzt sagen könnte, dass dieses ungewöhnlich ist oder nicht. Ich habe bisher (glücklicher Weise) noch keine näheren Erfahrungen mit der Staatsanwaltschaft gesammelt. Wenn man solche Erfahrungen noch nicht weiter gemacht hat, ist es immer erst mal ein Schock, wenn ein Brief von Gerichten oder Staatsanwaltschaften u.ä. nach Hause kommt. Ich hatte jedenfalls keinerlei Vorladung zwecks Anhörung o.ä. von der Polizei. Die Kontrolle war Ende der ersten Oktoberwoche 2012.Mehr kann ich dazu echt nicht sagen.

@outfield

Es könnte sein , da es äußerst unwahrscheinlich ist, dass die STA Dich um eine Stellungnahme bittet, dass es eine Anklageschrift ist, welche Du erhalten hast , zur Stellungnahme. Nach dieser prüft das Gericht ob es die Anklage zulässt od. das Verfahren nach § 204 Abs. 1 einstellt. Wenn es so ist geht das Gericht äußerst sorgfältig vor und Du solltest Du Stellungnahme nutzen . bzw eine Anwalt beauftragen. Es steht dann detailliert drin was Dir vorgeworfen wird , wo und wann und warum es angeklagt werden sollte. Also ein Antrag auf Zulassung eine Anklage über welcher nach Deiner Stellungnahme dann ein Richter entscheidet ob es einstellt od. ien Verhandlung ansetzt.

@Schlauerfuchs

Ich werde auf jeden Fall den Rat befolgen und im neuen Jahr direkt mak einen Anwalt konsultieren. Dann bin ich auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Ich kann ja ggfs, falls Interesse besteht, den weiteren Verlauf der Sache kund tun.

@outfield

Ja, wäre interessant zu wissen wie unsere Polizei heute so tickt.

In deinem Fall gibt es nur den Verdacht, nicht den Tatbestand. Das wird sich bei der Einvernahme herausstellen, spätestens aber bei der Verhandlung, wenn es dazu kommt.

Wahrscheinlich wird das Verfahren eingestellt.


§ 267 StGB Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Die Kopie liegt in schwarz-weiß vor, deshalb ist sie vom Original eindeutig zu unterscheiden. Sie wurde auch in keinem Fall gebraucht und war dafür auch nicht gedacht, es bestand also keine Täuschungsabsicht. Außerdem hast Du das Original vorgelegt.

Ich sehe hier den Straftatbestand der Urkundenfälschung als NICHT erfüllt an.

Stelle diese Fakten so dar, wenn dann doch ein Strafbefehl erlassen werden sollte dann nimm Dir einen Anwalt und lege Einspruch ein.

nur wenn dieses ge-benutzt wird >§ 267 StGB Urkundenfälschung< was hier nicht der fall ist-war

du machst eine Aussage wie hier aus deiner Sicht und gibst das an die Staatsanwaltschaft. Zu 99% wird dann die Anzeige fallen gelassen da dir keine Absicht nachgewiesen werden kann noch dass du keine erforderlichen Papiere bei dir hattest. Der neue Ausweis hat für deine identifikation gereicht deshalb war eine Kopie auch nicht notwendig

du konntest dir mit der Kopie keinen Vorteil verschaffen noch wolltest du falsche Information weitergeben noch war das geplant um z.B. Behörden zu irritieren. Die Kopie wurde nicht verändert sprich z.B. das Datum der Gültigkeit also hätte diese Kopie nur informativen Wert. Solltest du deinen jetzigen FS nicht dabei gehabt müsstest du diesen bei nächster Dienststelle vorweisen da die Kopie nicht Rechtsgültig ist. Damit ist es nur ideele Kopie dessen was du mal besessen hattest

oh oh, da war aber ein "jungbulle" sehr eifrig, dir kann nichts passieren,

>in der ich der Urkundenfälschung beschuldigt werde, auf Grund der "Anzeige des Poliszisten "X" im Rahmen einer Verkehrskontrolle vom...."<

es gibt kein beweis dafür das du dich mit diesen ausgewiesen hast sonder mit dem gültigen, ich kann in mein auto soviel kopien liegen habe, was von totaler uninteressant für die polizei sein soll

>ich heute ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft bekommen< sofort einspruch einlegen ich fahre schon seit 20j (1962 hab ich den fs) mit einer kopie vom fs, noch nie ärger gehabt, musste aber innerhalb 24h den originalen vorlegen, weil mir dieser des öfteren gestohlen/verloren habe