Taschenkontrolle so erlaubt?

5 Antworten

Der Chef hat überhaupt nichts an den Handys zu suchen. Bei Verdacht wird eine Anzeige gestellt und die Polizei schaut dann nach. Das mit der Taschenkontrolle ist auch nicht erlaubt, sowas geht ebenfalls nur den Sicherheitsdienst (Sofern mit bsp Gold oder Wertgegenständen gearbeitet wird) und die Polizei was an.

Die anderen Kollegen haben nichts an den Taschen verloren.

Am Ein- u. Ausgang gibt es meistens eine Telefonzentrale oder einen Empfang. Wenn das jetzt ein Geschäft ist, dann haben die in aller Regel einen Zufallsgenerator angebracht. Wenn der ein Signal gibt, darf eine Taschenkontrolle durchgeführt werden. Oder wenn der Mitarbeiter eingekauft hat und er verlässt den Markt nicht durch den Haupteingang, sondern über den Mitarbeitereingang, dann darf die Person, die in der Telefonzentrale oder Empfang sitzt, den Einkauf mit dem Kassenbon abgleichen. Wer da was gegen hast, kann vorne raus gehen.

Seit wann sind diejenigen, die eine SMS erhalten für den Inhalt der Nachricht verantwortlich?

Es steht jedem frei in die Gewerkschaft einzutreten und sich somit rechtlich gegen Marktleiterspielchen abzusichern.

Was für ein A....! Tschuldigung, aber genau so bezeichne ich Menschen, die meinen, das Recht zu haben, geltendes Recht aushebeln zu können, nur weil sie Chef sind.

Es ist nicht erlaubt, ohne Anlass und Verdacht Taschen und Kleidung zu kontrollieren.

Es ist Nötigung, eine Mitarbeiterin unter Druck zu setzen wegen einer SMS.

In Zeiten, in denen gravierender Personalmangel Normalität ist, sollten solche "Chefs" eigentlich gar keine Leute mehr finden, die für sie arbeiten.

Im Umkehrschluss: Es gibt genug Jobs, sucht euch was besseres.

Ist das denn zulässig?

So mit Sicherheit garantiert nicht.

https://www.haufe.de/compliance/management-praxis/welche-kontrollmassnahmen-des-arbeitgebers-sind-erlaubt_230130_360102.html

Präventiv oder anlassbezogen?

Nach herrschender Meinung sind umfassende präventive Personenkontrollen regelmäßig unzulässig.

Er zwang die Mitarbeiterin unter Androhung von Gehaltseinbehalts ihm die SMS zu zeigen

Das war m.M.n. eindeutig eine Nötigung :

https://dost-rechtsanwalt.de/organisierte-kriminalitaet/menschenhandel/noetigung/

Eine "Negativ-SMS" gegenüber einer Kollegin würde ist regelmäßig noch kein Grund für eine fristlose Kündigung mit nachfolgendem Hausverbot.

Näheres kann man ohne den Inhalt der SMS zu kennen nicht sagen.

Taschenkontrollen sind zulässig - vorallem wenn öfter schmal was weggekommen ist. Und wem der Chef die Anweisung zu kontrollieren gibt bleibt ihm überlassen.

Nein. Eine Kontrolle kann vom Sicherheitsdienst oder der Polizei durchgeführt werden, dann auch nur bei begründeten Verdacht