Taschenkontrolle als Minderjähriger verweigern?

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Die Durchsuchung der Tasche stellt einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre dar. Die Polizei kann demzufolge nur bei einem Tatverdacht die Taschenkontrolle vornehmen. Da die Polizei in der Regel nicht willkürlich handelt wäre eine Verweigerung die Erfüllung des Straftatbestandes der Widersetzung gegen Vollzugsbeamte. Wer also nichts zu verbergen hat kann den kurzen Blick in die Tasche gewähren. Anders verhält es sich im Supermarkt, dort kann man sich verweigern und auf die Kontrolle durch die Polizei bestehen. Bei Konzerten ist es meist in den Hausordnungen der Hallen geregelt das man der Kontrolle zustimmen muß.

Kennst du den Paragraph dazu ? 

@DerBaer3000


Grundsätzlich stellt das Durchsuchen von Taschen etc. einen Eingriff in deine Grundrechte aus Art. 2 I GG und Art. 1 i.V.m. Art. 2 I GG dar.

Ein solcher Grundrechtseingriff bedarf stets einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage. Eine derartige Grundlage besteht im Rahmen der repressiven Strafverfolgung nach § 102 Strafprozessordnung (StPO) für Polizeibedienstete und Staatsanwaltschaft nur unter der strengen Anforderung, dass ein solches Vorgehen nach § 105 StPO durch einen Richter, oder bei Gefahr im Verzug, durch einen Staatsanwalt oder einen Polizeibeamten angeordnet wurde. Im Rahmen der präventiven Gefahrenabwehr darf die Polizei nach § 39 des Polizeigesetzes eine Person auch ohne richterliche Anordnung durchsuchen, sofern „Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Sachen mit sich führt, die sichergestellt und beschlagnahmt werden dürfen.“ Waffen und Drogen erfüllen diese Grundlage.


und 



Besonderer Teil (§§ 80 - 358)      6. Abschnitt - Widerstand gegen die Staatsgewalt (§§ 110 - 122)




Da die Polizei in der Regel nicht willkürlich handelt

Wo hast du den Unsinn denn her? Willkürliche Maßnahmen der Polizei gehören mehr zur Regel als zur Ausnahme.

Nun, die Polizei hat mehr oder weniger immer Recht, ihr Generalrecht, dadurch ist sie berechtigt, auf Aufforderung die Tasche zu kontrollieren. Bestand ja vermutlich der Verdacht des Ladendiebstahls oder Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz (Alkohol, Drogen?) nehme ich an.

Wenn ein Tatbestand vorliegt, wird ein Erziehungsberechtigter informiert, so einfach.

Wer die Kontrolle durch die Polizei verweigert, der macht sich doch absolut verdächtig, ist doch dumm.

Sie hätten sie sogar mit aufs Revier nehmen dürfen und sie komplett durch suchen können^^

Einem Detektiv im Laden muss man die Tasche nicht geben,  der Polizei aber schon 

Sie hätten sie sogar mit aufs Revier nehmen dürfen und sie komplett durch suchen können^^

Unsinn.

Das hat nichts mit dem Alter zutun!
Auch mit 17 darf sie diese Kontrolle verweigern und muss dieser nicht zustimmen!

Nein, zustimmen muss man nicht, aber man muss sie über sich ergehen lassen.

Falsch, wenn die Polizei einen begründeten Verdacht hat, darf sie die Tasche kontrollieren, auch bei Minderjährigen, hat sich der Tatverdacht bestätigt, wird ein Elternteil benachrichtigt.

So einer Kontrolle kann man sich nicht entziehen, ist doch auch dumm, macht man sich nur unnütz verdächtig, wird auf die Wache mitgenommen, ein Erziehungsberechtigter rangeholt und und und. Sinnfrei.

@Arwen45

Falsch, wenn die Polizei einen begründeten Verdacht hat, darf sie die Tasche kontrollieren

So einer Kontrolle kann man sich nicht entziehen

Ja was denn nun? Den begründeten Verdacht kann sich die Polizei ja einfach zusammen schustern. Einerseits kann man sich der Kontrolle angeblich nicht entziehen, andererseits braucht die Polizei einen begründeten Verdacht....

Nein das ist falsch man kann es verweigern bis ein Elternteil vor Ort ist

@DannyDinosaur

Du glaubst doch nicht im Ernst, dass die Polizei wartet bis Mutti da ist wenn sie einen minderjährigen Ladendieb erwischt hat.