"Taschengeld" der Eltern = Unterhalt?

5 Antworten

Grundsätzlich sind die 140 EUR zunächst einmal formal Einkommen, das dem Jobcenter zu melden wäre.

Bei der Frage, ob und inwieweit es anrechnungsfähig wäre, bewegen sich du und das Amt in einer rechtlichen Grauzone.

Du kannst versuchen, dich auf § 11 a Abs. 5 Nr. 1 SGB II zu berufen, nach dem eine Berücksichtigung der ohne rechtliche Grundlage erbrachten Zuwendung grob unbillig wäre. Bei regelmäßigen 140 EUR im Monat wird das Jobcenter das wohl nicht akzeptieren und es auf einen Rechtstreit ankommen lassen.

Wenn Du es auf Dein Konto bekommst, musst Du es angeben, denn Du kannst damit rechnen, dass Deine Kontoauszüge überprüft werden.

Falls du Hilfen aus der öffentlichen Hand annimmst, sind diese 140 € Einkommen, die auf deinen Bedarf angerechnet werden. Wenn es auf dein Konto geht, kann die Sozialverwaltung das jederzeit einsehen. Wenn du es nicht angegeben hast, wäre das bereits vollendeter Betrug.

Wenn es auf dein Konto geht, kann die Sozialverwaltung das jederzeit einsehen

Jederzeit ? Wie das ?

@Larah10

über eine finanzabfrage. ganz einfach oder spätestens bei der weiterbewilligung auf den kontoauszügen.

@hmdada

Die Frage war, ob / wie der Leistungsträger "jederzeit" Kontobewegungen "einsehen" kann. Beim Kontenabruf werden keine Kontostände und Umsätze mitgeteilt. http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/HEGA-Internet/A07-Geldleistung/Dokument/HEGA-08-2007-VG-GA-27-Kontenabrufverfahren.html

Die (zulässige) übliche Einsichtnahme in die Auszüge der letzten 3 Monate bei einem Weiterbewilligungsantrag ist noch immer etwas Anderes, als durchweg "jederzeit" (und vor allem: ohne konkreten Verdacht auf Leistungsmissbrauch) Einsicht ins Konto erlangen bzw. Auszüge fordern zu können ;)

prinzipiell ist es egal wie man das geld nennt... das geld wird dir von deinen eltern gezahlt, damit du dich selbst unterhalten kannst... es muss also angegeben werden, wenn du danach gefragt wirst. bei wohngeld musste meine schwester sogar angeben, wie meine eltern sie mit Haushaltsmitteln unterstützen.

aber wer fragt dich danach?? welche versicherung sollte das interessieren?

So wie es jetzt gehandhabt wird, zählt es als regelmäßiges Einkommen. Ich würde mit den Eltern sprechen. Wenn sie Dir etwas zukommen lassen wollen, sollten sie Dir lieber in unregelmäßigen Abständen etwas zustecken, wenn Du z.B. dafür eine Gegenleistung bringst. Denn selbst bei Hartz IV-Empfängern darf man einen gewissen Betrag dazuverdienen, der nicht auf die Sozialleistungen angerechnet wird. Bei Versicherungen mußt Du diese 140,-- € nicht angeben. MfG Renate!