Tariferhöhung? wenn man nicht in der Gewerkschaft ist?

5 Antworten

Tarifverträge und damit verbunden tarifliche Bezahlung gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer die auch Mitglied der Gewerkschaft sind. Die meisten Arbeitgeber zahlen aber auch allen Nichtmitgliedern das tarifliche Geld. Das liegt daran, dass sonst noch viel mehr Beschäftigte in die Gewerkschaften eintreten würden. Denn wer verdient schon gern wenigerals sein Kollege. Arbeitgeber möchten nicht gerne dass ihreBeschäftigten in der Gewerkschaft sind, da Gewerkschaften noch viel mehr bewirkrn können als nur Tarifverhandlungen.  Gewerkschaften unterstützen z.B. kostenlos bei jeglichen arbeitsrechtlichen Fragen, klagen für ihre Mitglieder , vertreten dich gerichtlich, bieten vielfältigste Bildungsangebote, helfen auch bei der Erstellu g der Steuererklärung  und vieles andere mehr. Wer in derGewerkschaft ist, braucht vor seinem Arbeitgeber keine Angst mehr zu haben. Ich bin sei Jahren Gewerschaftsmitglied bei verdi u d ich habe das noch nie bereut. Der minimale Beitrag von 1 Prozent deines Bruttolohns ist absolut gerechtfertigt. 

Ja, während unserer Ausbildung waren nicht alle in der Firma in der Gewerkschaft und trotzdem hat der Arbeitgeber allen gleich viel mehr bezahlt. Meistens bietet die Gewerkschaft noch mehr Vorteile, wie eine Unfallversicherung oder Rechtsschutzversicherung.

Auf lange Sicht kann es nicht schaden, wenn man in die Gewerkschaft eintritt. Von deinem Beitrag finanzieren sie den Arbeiterkampf und erreichen so die Ziele, wie eben Gehaltserhöhungen ect...

Einen Rechtsanspruch auf gleiche Erhöhung haben Nichtmitglieder nicht. Doch die meisten Arbeitgeber zahlen allen ihren Beschäftigten den ausgehandelten Tariflohn.

Damit verhindert man, dass andere Arbeitnehmer in die Gewerkschaft eintreten und diese mehr Einfluss auf das Unternehmen ausüben kann, je mehr gewerkschaftlich organisiert sind.

Verpflichtet ist der Arbeitgeber nicht dazu ,er kann Dir auch Dein normales Gehalt zahlen und die Gewerkschaftsmitglieder bekommen ein höheres.


Sie haben per se zumindest keinen Rechtsanspruch auf eine Erhöhung.