targo versicherung kündigen?

9 Antworten

Sie wird ja die Policen mit der Post bekommen haben. Darin stehen sowohl die Widerrufsbelehrung als auch die Kündigungsbedingungen.

Die Widerrufsfrist hat erst mit Erhalt der Unterlagen begonnen.

Hallo,

wichtig ist zunächst die Frage, ob was für Versicherungen es sich handelt. Hier gibt es Unterschiede!

Zunächst einmal gilt es zu klären, ob Deine Freundin überhaupt etwas unterschrieben hat. Wenn Sie nur für zwei Sachen unterschrieben hat, aber vier Versicherungen bekommen hat, soll die Targo zunächst einmal anhand einer Antragsdurchschrift belegen, dass vier Verträge geschlossen bzw. von ihr unterschrieben wurden. Wenn nicht, ist auch kein Vertrag zustande gekommen.

Sollte Sie tatsächlich für vier Versicherungen unterschrieben haben, hat sie ein Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen. Bei Sachversicherungen (Haftpflicht, Hausrat, etc.) sind das 14 Tage. Bei Lebens- bzw. Rentenversicherungen sogar 30 Tage. Das Widerrufsrecht gilt ab Zugang des Versicherungsscheins. Das wäre der zweite Ansatzpunkt um die Versicherung wieder aufzuheben.

Sollte die Frist versäumt worden sein, ist die Länge der Laufzeit entscheidend. Sachversicherungen (Haftpflicht, Hausrat) können nur zum Versicherungsablauf gekündigt werden. Das ist meist mindestens ein Jahr. 5-Jahresverträge oder länger sind nicht mehr erlaubt, diese kann man nach spätenstens drei Jahren kündigen.

Bei Lebens- und Rentenversicherungen ist die Versicherung je nach Zahlungsperiode kündbar. Wenn sie monatlich zahlt, kann sie zum nächsten Monatsersten kündigen. Bei jährlicher Zahlungsweise ist die Kündigungsfrist 1 Jahr.

Wichtig ist noch die Beachtung von Kündigungsfristen, die sind bei Sachversicherungen i.d.R. drei Monate vor Ablauf. Bis dahin muss spätestens gekündigt sein.

Perfekt! DH!

die bank hat bereits auch schon geantwortet und gemeint dass sie die kündigung bedauern aber diese ablehen müssen wegen iwelchen versicherungsbedingungen, vertragsbeginn bei der unfallversicherung ist seit 1.12.2015, ende laut deren aussage ist 1.12.02016

Wenn Beginn 01.12.2015 dann kann sie noch widerrufen, sofern Montag der Brief (Einschreiben) rausgeht.

@kevin1905

Nicht zwangsläufig. Wenn Sie bspw. am 02. November unterschrieben hat und am 04. November den Versicherungsschein bekommen hat, hat sie ab dann 14 Tage Widerrufsrecht. Sprich bis spätenstens 18.11.2015.... In dem Fall gilt dann: p.P. - persönliches Pech. Wichtig sind im Prinzip zwei Fragen: 1) wann wurde der Antrag aufgenommen bzw. der Vers.schein zugestellt? 2) was ist mit den übrigen zwei Versicherungen...

Sollte die Frist versäumt sein, muss sie wohl oder übel ein Jahr durchhalten. Eventuell kann man über eine Reduzierung der Unfallversicherung mit der Targo sprechen, z.B. die Summen kürzen. 

Letztendlich sind Verträge dazu da um eingehalten zu werden. Und so blöd es klingt: Es ist genau wie jede Bestellung im Internet, Zeitschriften-Abo, Fitness-Vertrag, etc. - Wer unterschreibt, geht einen Vertrag ein - den er aus freien Stücken und unter Berücksichtigung seiner finanziellen Möglichkeiten getroffen hat... Wer vorschnell handelt oder sich über seine finanzielle Situation im Unklaren ist, kann die Schuld nicht bei anderen suchen bzw. darauf hoffen, dass die Verträge aufgehoben werden. Bei Versicherungen gibt es ja immerhin noch die Widerrufsfrist, sollte für eine fundierte Entscheidung m.M.n. ausreichend sein.

@kevin1905

unterschrieben wurde alles am 3.11.2015

@Klappstuhl90

dann passt mein Beispiel ja ungefähr... dann ist der Zug abgefahren, es sei denn - es ist wie Kevin sagte - mit Beitragsrückgewähr...

Schau in die Verträge, da steht alles zu den Kündigungsmöglichkeiten drin. Am besten jetzt schon zum nächstmöglichen Termin kündigen und sich das dann schriftlich bestätigen lassen. In den Call-Centern der Versicherungen sitzen doch oft Leute, die eigentlich keine Ahnung haben. Da schaut man lieber selbst im Vertrag nach.

Und ja, man kann sich darüber aufregen, dass einer jungen Frau solche Verträge angedreht werden... aber: Sie ist volljährig und hat selbst entschieden, dass zu unterschreiben, oder?

Die Angestellten der TARGO-Bank arbeiten unter sehr großem Verkaufsdruck. Man muss folgendes wissen: die Bank ist rechtlich ein "gebundener Versicherungsvertreter". Zu überprüfen unter www. vermittlerregister.info . Bei der TARGO-Bank wird aus meiner Sicht in 100 % der Fälle gegen sämtliche Vorschriften zur Versicherungsvermittlung die es gibt verstoßen. Man wird mit einer Menge von Papier zugemüllt - aber Pflichtinformationen in Textform (§ 11 VersVermV) werden keine erteilt. Beraung findet nicht statt - nur knallharter Produktverkauf. TARGO ist ein Fall für den Staatsanwalt!!!! Aus meiner Sicht ist die TARGO eine kriminelle Vereinigung.Guter Rat: Zu einem "Versicherungsmakler mit Erlaubnis" oder einem Versicherungsberater mit Erlaubnis" gehen und alles widerrufen. Jedenfalls keine Zahlung leisten. Allen Abbuchungen widersprechen - die Bank auffordern alles zurückzubuchen. Das Widerrufsrecht gilt hier immer noch. Es kann nichts passieren. Notfalls Beschwerde bei der BaFin oder Rechtsanwalt einschalten.rdVersicherungsmakler