Tagessatz in Höhe von 10€ - Chance auf Herabsetzung?

4 Antworten

Kann mir jemand sagen, ob es eine Chance gibt, die Höhe vom Tagessatz noch einmal herabzusetzen?

Ich hoffe, dass meine Antwort noch nicht zu spät kommt. Du hast nämlich die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls Einspruch einzulegen, ansonsten wird er rechtskräftig und es gibt keine Möglichkeit mehr, daran etwas zu ändern.

Wenn du Einspruch einlegst, solltest du diesen auf die Höhe der Tagessätze beschränken, weil du ja die Straftat an sich nicht anzweifelst. Das hat auch den Vorteil, dass dann nach § 411 Abs. 1 Satz 3 der Strafprozessordnung verfahren werden kann:

Hat der Angeklagte seinen Einspruch auf die Höhe der Tagessätze einer festgesetzten Geldstrafe beschränkt, kann das Gericht mit Zustimmung des Angeklagten, des Verteidigers und der Staatsanwaltschaft ohne Hauptverhandlung durch Beschluss entscheiden; von der Festsetzung im Strafbefehl darf nicht zum Nachteil des Angeklagten abgewichen werden; gegen den Beschluss ist sofortige Beschwerde zulässig.

Das heißt, du musst nicht persönlich vor Gericht erscheinen und im schlimmsten Fall bleibt es bei der Höhe von 10 Euro. Bei einem uneingeschränkten Einspruch kann es dagegen auch zu einem höheren Tagessatz kommen bzw. zu mehr Tagessätzen kommen, wenn der Richter der Meinung ist, dass deine Schuld schwerer wiegt.

Kannst du die Geldstrafe nicht auf einmal zahlen, hast du die Möglichkeit, bei Gericht eine Ratenzahlung zu beantragen. Wenn du tatsächlich gemeinnützige Arbeit leisten willst, kannst du auch auf die Zahlung verzichten oder nur einen Teilbetrag zahlen. Denn dann kommt nach einer gewissen Zeit die Ladung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe, wobei ein Tagessatz einem Tag Haft entspricht. In dieser Ladung steht auch eine Belehrung, dass du dich innerhalb einer Frist bei der Staatsanwaltschaft melden sollst, wenn du Arbeitsstunden leisten möchtest. Darauf solltest du aber schnell reagieren (in Bayern binnen einer Woche), denn wenn diese Frist verstrichen ist, wanderst du in den Bau.

Sechs Stunden gemeinnützige Arbeit entsprechen z.B. in Bayern einem Tagessatz, das kann aber in einem anderen Bundesland auch weniger oder mehr sein.

Eine Herabsetzung ist sicher nicht möglich. Anwalt fragen. Jedoch kannst du um Ratenzahlung bitten. 20,- oder 30,- Euro monatlich kann man auch vom ALG2 abzweigen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass du die Strafe mildern kannst. Bevor das Urteil fällt, wirst du normal befragt, wie hoch dein Einkommen ist. Der zuständige Richter hat sicher genau geprüft, welche Strafe dir zuzumuten ist. Eine Strafe soll ja auch ein bisschen weh tun. Da musst du durch.