Tagessatz bei ALG1

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Die Höhe des Tagessatzes haut hin (1/30 eines Netto-Monatseinkommens): Bei Dir ist man nur von 750,-€ Einkommen ausgegangen, das war tiefgestapelt.

Inwieweit überhaupt eine Beleidigung verwirklicht wurde, kann man ohne genaue Kenntnis des Sachverhalts nicht sagen. Einfach "ACAB" in die Welt zu rufen, reicht jedenfalls nicht aus.

Eine Ratenzahlung ist in der Regel völlig unproblematisch, Sozialstunden wird schon schwieriger. Das ist eher für Menschen, die NOCH weniger Geld haben. Ein Tagessatz entspricht übrigens 6 Sozialstunden, wären in Deinem Fall also 120 Stunden.

Last but not least kannst Du gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen. Dann würde die Sache vor dem Jugendgericht verhandelt. Würde das Gericht zu der Auffassung kommen, das Jugendstrafrecht angewandt werden muß (was gar nicht unwahrscheinlich ist), dann würde eine ganz andere Strafe bei raus kommen. Kann besser werden, kann aber auch schlimmer werden. Aus meiner Erfahrung heraus würde ich aber sagen, daß ein Einspruch sich auf jeden Fall lohnen würde.

Hallo,

nein Du kannst die Strafe nicht in Sozialstunden umwandeln lassen, dafür müsste ein neues Urteil her, welches dies vorsehen würde.

Entweder Du gehst 20 Tage in ein Gefängnis (in deinem Fall offener Vollzug), was keine Vorstrafe nach sich ziehen würde oder Du bittest die Tagessätze in Raten (z.B. 10 Monate a EUR 50) abzahlen zu dürfen.

Wie gesagt, wichtiger ist, dass Du keine Vorstrafe hast (erst ab 90 Tagessätzen.

Gruß

Mikaele.

Aber natürlich kann eine Geldstrafe entsprechend der TVO in Sozialstunden umgewandelt werden^^

20 Tagessätze bedeuten 2/3 eines "Monatslohnes". Das ist eine relativ geringe Strafe, die allerdings bei einem arbeitenden Menschen mit einem (angenommenen) Nettogehalt von 1.500 € gleich mal 1.000 € hoch gewesen wäre. Deine wirtschaftliche Lage wird also "automatisch" mit berücksichtigt.

Für Geldstrafen kann auf Antrag auch Ratenzahlung gewährt werden. Das oder die Möglichkeit einer Umwandlung in Sozialstunden solltest du allerdings mit dem Gericht klären.

Beamtenbeleidigung gebt es übrigens nicht. Es gibt nur den Tatbestand der Beleidigung.

Ja,kannst abarbeiten,den Antrag musst du bei der Staatsanwaltschaft stellen,aber ob du dann noch bei der BA als Vermittelbar gelten wirst ist fraglich,womit dann das Alg 1 wegfallen könnte