Täuschung Küchenübernahme durch Nachmieter/Vermieter

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Dieses hin und her ist schwierig. Und schriftliches wäre hilfreich. Eins ist aber auch fakt, Du kannst die Küche nicht zum selben Preis verkaufen, wie Du sie erstanden hast. Wie viele Jahre hast Du denn in der Wohnung gewohnt und die Küche genutzt? Und wie alt war die Küche schon, als Du eingezogen bist. Diese Teile verlieren sehr schnell an Wert und sind dann abgeschrieben. Ansonsten bleibt Dir nicht viel, als mit dem neuen Mieter und dem Vermieter noch einmal zu reden, am besten gleichzeitig und eine Lösung zu finden.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Die genannten 1500€ waren lediglich ein Richtpreis. Leider hatte ich zu keinem Zeitpunkt Gelegenheit, genau darüber zu verhandeln, denn zunächst stand der Nachmieter nicht fest, und als er dann feststand, hat er einfach umentschieden, trotz dessen, dass ich eine mündliche Zusage erhalten habe, dass Bereitschaft zur Übernahme besteht.

Mir geht es nicht um die 1500€, ich bin auch bereit, die Küche für etwa 500€ oder noch weniger zu verkaufen, entscheidend ist, dass Sie drin bleibt, denn ich kann mit der Küche nichts anfangen...

Die Frage muss also lauten: inwiefern hat eine mündlichen Zusage einer prinzipiellen Bereitschaft des Nachmieters, die Küche zu übernehmen (welche in Anwesenheit eines Maklers und der Vermieterin gemacht worden ist) Gültigkeit?

Ich habe an keiner Stelle mit den wohl in der Tat recht hoch gegriffenen 1500€ eine negative Intension gehabt - ich dachte, der Preis sei fair. Was mich stört ist, dass ich nie eine faire Chance hatte, über den Preis zu reden - trotz obiger mündlichen Zusage. Gibt es hier irgendwelche Möglichkeiten?

@HorstRubesch

Ich kann Deinen Ärger völlig nachvollziehen, würde mich auch sehr grämen. Habe vor gar nicht langer Zeit im TV einen Beitrag über Rechtssprechung gesehen, da wurde definitiv gesagt, dass auch eine mündliche Zusage eine Art Kaufvertrag ist. Mündlich reicht, wurde extra noch einmal betont. Aber ob das auch in diesem Fall gilt, weiß ich nicht genau, obwohl es ja das gleiche ist. Ich würde die Verhandlung noch einmal aufnehmen und auf der Zusage bestehen. Das die Küche raus muss, auf Deine Kosten, kann ich mir nicht denken, da diese ja schon drin war, als Du eingezogen bist und der Vermieter mit dem Einbau der Küche ja einverstanden war. Im Mietvertrag steht ja meist drin, dass die Wohnung so zu übergeben ist, wie übernommen, nur evtl. selbst vorgenommene Umbauten müssen rückgängig gemacht werden. Das trifft ja bei Dir nicht zu. Die Küche war ja drin. Es gibt ja noch die Möglichkeit, dass der Vermieter die Küche übernimmt und dafür die Mietkosten anhebt. Auch noch eine Verhandlungsmöglichkeit. Gib erst einmal nicht auf, ich würde an Deiner Stelle nicht locker lassen.

Alles, was nie schriftlich festgehalten wurde, ist auch niemals gesagt worden.

Du hast da Pech. Es bleibt Dir einfach nur die Möglichkeit, die Küche auf anderem Wege zu verkaufen. Vielleicht hast Du da ja Glück!

Wenn der neue Mieter die Küche nicht haben möchte, dann wirst Du sie ausbauen müssen.

Man kann für 1.500,- Euro durchaus schon eine wunderbare neue Küche bekommen, daher ist der Preis echt total überzogen und ich kann den Nachmieter verstehen.

Im Zweifelsfall musst Du die Küche sogar ausbauen und entsorgen oder verkaufen. Du hast keinerlei Rechte.