Tabak-"Joint" Darf mich die Polizei durchsuchen?

8 Antworten

aber eine Durchsuchung geht mit zu weit.

Was dir zu weit geht, interessiert niemanden, schon gar nicht die Polizei. Selbstverständlich darf dich die Polizei durchsuchen und das ist auch gut und richtig so. Die Ursache für die Durchsuchung gibst du selbst.

Achja? Wie denn? Das hat seine Gründe warum ich diese Blättchen preferiere. Ich rechne halt damit, dass es nur eine Frage der Zeit ist bis ich Probleme bekomme und bis dahin wüsste ich gern meine Rechte.

@EinNachtfuchs

Du hast doch Gelegenheit, deine Gründe der Polizei mitzuteilen, wenn du angehalten wirst. Die Beamten werden dann entscheiden, wie weiter verfahren wird.

du musst dich natüprlich bei einer kontrolle nicht durchsuchen lassen. allerdings kann die polizeit dich dann eben auche erst mal mitnehmen wenn sie den verdacht hat das da etwas nicht in ordnung ist.

die durchsuchung wird dann ein richter anordnen

Wenn die Polizei dich mitnimmt, durchsucht sie dich zuvor zum Zwecke der Eigensicherung. Insofern bleibt es bei einer direkten Durchsuchung vor Ort.

Wenn die Polizei einen begründeten Verdacht auf das Vorliegen einer Straftat hat bzw. zur Gefahrenabwehr darf sie selbstverständlich Personenkontrollen durchführen.

Der Begriff "begründeter Verdacht" ist übrigens großzügig auslegbar.

aber eine Durchsuchung geht mit zu weit.

Das wird die freundlichen Helfer nicht wirklich interessieren sondern den Verdacht erhärten.

Beispielsweise Longpapers mit dabei? Dann gibt's gleich mal einen Spaziergang zur Wache wenn du der Meinung bist "ohne Durchsuchungsbefehl vom Richter dürfen sie mich nicht durchsuchen - ich habe nämlich Fernsehen geschaut!".

Zum Lesen: https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/strafrecht-polizei/830/was-darf-die-polizei-bei-einer-personenkontrolle/

Wenn ein Verdacht besteht -> Kontrolle zulässig. Anhand der Zigaretten könnte man einen Verdacht durchaus begründen - wenn man unbedingt will.


Keine Longpapes und sonst auch nichts, generell, deswegen finde ich es ja nicht in Ordnung, wenn dem so wäre.

@EinNachtfuchs

Egal, es sieht aus wie ein Joint. Wenn du es doch provozierst, erregst du mit Recht den Irrtum.

Meiner Einschätzung nach reicht das niemals zu einem begründeten Verdacht. In Deutschland rauchen 20 Millionen Deutsche Tabak und viele davon selber gedrehte Zigaretten. Im Ernstfall die Ordnungshüter darauf aufmerksam machen dass Tabakkonsum in Deutschland legal ist und freundlich aber bestimmt auf deine Rechte bestehen.

Das ist der Punkt, habe ich das Recht?

Kommt halt doof da vor der Polizei auf Rechte zu bestehen, die ich nicht habe^^

Möchte halt auch keine die Situation verschlimmernde Diskussion starten. :o

@EinNachtfuchs

Sicher. Du lehnst eine Durchsuchung ab. Du musst das nicht begründen

Wenn es wie ein Joint aussieht, wird er Beamte direkt vor Ort durchsuchen. Da hat ein "Protest" keine Aufschiebende Wirkung, da Gefahr im Verzuge vorliegt.

Ein begründeter Tatverdacht musst nicht grundsätzlich vorliegen. 

Unter bestimmten Umständen sind auch präventive Kontrollen zur Gefahrenabwehr erlaubt oder um eine Straftat zu verhindern und und und... 

freundlich aber bestimmt auf deine Rechte bestehen.

Dazu muss bzw. sollte er seine Rechte kennen. Solche Halbwahrheiten führen oftmals zu Eskalationen bei den Kontrollen.

@matrix1984

Es reicht wenn man sagt, nein, ich möchte das nicht. Man muss dem Polizisten nicht erklären welche Befugnisse er hat, das muss er selber wissen. Ansonsten freundlich bleiben und keine Gewalt anwenden. Wenn der Polizist dich mit Gewalt durchsuchen will kannst du sowieso im Moment selber kaum was machen.

@whabifan

Wofür reicht es, wenn man Nein sagt???Was soll das Nein bewirken???

Klar kann man Nein sagen, jedoch handelt es sich in der Regel um keine Bitte, sondern um eine Aufforderung. 

Wenn man der nicht nachkommt, können Maßnahmen getroffen werden. Der Polizeibeamte wird sicherlich nicht aus Langeweile oder Spaß an der “Freude“ eine Personenkontrolle durchführen. Gibt wohl echt schöneres...