SV-Pflicht als Gesellschafter einer UG im Nebenerwerb?

1 Antwort

Die versicherungsrechtliche Beurteilung eines Gesellschafter-Geschäftsführers und damit auch die Frage nach der SV-Pflicht des Lohnes richtet sich nach den Stimmanteilen, also den Geschäftsanteilen. Hälst du als Geschäftsführer mindestens 50% (oder hast weniger Anteile, aber eine Sperrminorität), unterliegst du nicht der SV-Pflicht. Da spielt es keine Rolle, ob das Haupt- oder Nebenwerwerb ist.

Eine nebenberufliche Selbständigkeit hat keine Auswirkungen auf die Versicherungspflicht in deiner Hauptbeschäftigung. Wird die selbständige Tätigkeit aber zum Hauptberuf und tritt die Tätigkeit als Schichtleiter in den Hintergrund, unterliegst du dort nicht mehr der Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung.