Suche Nachpächter, darf das der Verpächter ablehnen?

8 Antworten

Ja, er muss einen von dir genannten Nachpächter nicht akzeptieren. Über seine Gründe ist er dir auch keine Rechenschaft schuldig.

Ob ein Nachpächter vom Verpächter akzeptiert werden muss, bzw. ob es eine Möglichkeit der Vorzeitigen Kündigung gibt, hängt von dem zwischen beiden Parteien geschlossenen Pachtvertrag ab.

Was genau wurde in dem Pachtvertrag vereinbart?  welche Rechten und Pflichten wurden festgehalten (evtl. liegt ja eine Pflichtverletzung vor auf Grund derer du aus dem vertrag kommen könntest)? was wurde zum Thema Kündigung bzw. vorzeitige Kündigung festgelegt.

Generell ist der Verpächter nicht gezwungen einen von dir angebotenen Nachpächter an zu nehmen.

Um sicher zu sein ob du eine Möglichkeit auf eine vorzeitige Kündigung hast, solltest du einen Rechtsanwalt konsultieren. Dieser kann dir auf grund des Pachtvertrages sagen ob bzw. was du für Möglichkeiten hast um aus dem Pachtvertrag zu kommen.

Eine mögliche Lösung wäre eine Unterverpachtungfür die restliche Zeit, aber auch da muss der Verpächter zustimmen.

Siehe hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__589.html

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 589 Nutzungsüberlassung an Dritte

(1) Der Pächter ist ohne Erlaubnis des Verpächters nicht berechtigt,

1.

die Nutzung der Pachtsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere die Sache weiter zu verpachten,
2.
die Pachtsache ganz oder teilweise einem landwirtschaftlichen Zusammenschluss zum Zwecke der gemeinsamen Nutzung zu überlassen.

(2) Überlässt der Pächter die Nutzung der Pachtsache einem Dritten, so hat er ein Verschulden, das dem Dritten bei der Nutzung zur Last fällt, zu vertreten, auch wenn der Verpächter die Erlaubnis zur Überlassung erteilt hat.

Der Verpächter muss auf keinen Fall einen neuen Pächter akzeptieren. Das hat er ja auch gar nicht nötig. Du musst deinen Vertrag auf jeden Fall einhalten. Du kannst natürlich deinen betrieb an einen Interessenten veräußern. Das geht den Eigentümer des Anwesens eigentlich nichts an. Sein Vertrag mit dir wird dadurch ja nicht berührt.

Wenn ich für mein gepachtetes Objekt einen solventen Nachpächter finde, darf das mein Verpächter ablehnen?

Natürlich darf er selbst entscheiden, mit wem er einen Vertrag abschließt und mit wem nicht. Nur wenn diese Möglichkeit ausdrücklich vertraglich vereinbart worden ist, kannst du damit vorzeitig aus dem Vertrag raus.