Sturmschäden am dachfenster?

3 Antworten

Wenn das nicht ordnungsgemäß verschlossene Dachfenster durch den Sturm beschädigt wurde, handelt es sich nicht um einen versicherten Sturmschaden in der Gebäudeversicherung. Die Versicherung zahlt zwar, allerdings nur das Porto für den Brief mit dem Ablehnungsschreiben und den zugehörigen Verwaltungsaufwand.

  1. Welche Versicherung? Deine Haftpflicht oder Gebäudeversicherung?
  2. Fraglich, ob man fahrlässig oder grob fahrlässig gehandelt hat und was die AVB dazu sagen

wenn eine endsprechende gebäudeversicherung vorhanden ist ..wird sie auch bezahlen...wenn aber seid tagen vor diesem sturm gewarnt worden ist , könnte die versicherung von leichtsinn ausgehen und nicht die volle sume bezahlen. ich hatte vergessen von fahnenmast die flaggen runterzuziehen,, vor dem sturm wurde einen tag vorher überall gewarnt.. habs vergessen..und nur die hälfte ersetzt bekommen.. begründung --- leichtsinn !!  :o(