Stundenlohn nachtschicht produktionshelferin?

3 Antworten

Mindestlohn (8,50 €) zuzügl. 25 % Nachtzuschlag:  10,63 €/Stunde wäre somit zulässiger Mindestlohn. http://www.lohn-info.de/zuschlag.html Nachtarbeit

Zur Nachtarbeit finden sich Regelungen im Arbeitszeitgesetz. Nachtzeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr (§ 2 Arbeitszeitgesetz).

Nach § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren. Das gilt nur soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen.

Regelmäßig wird sowohl für den Nachtzuschlag als auch für den Freizeitausgleich ein Zuschlag von 25% als angemessen angesehen.

Damit besteht nur für Nachtarbeit ein gesetzlicher Anspruch auf Zuschläge. Für diese Zuschläge gibt es im Einkommensteuergesetz Regelungen zur Steuerfreiheit (Zuschläge nach § 3b EStG).

Minimum 8,50 + Nachtschichtzulage, je nach Tarif.

Ich vermute aber, es wird etwas mehr sein, theoretisch gelten im Lebensmittelhandwerk ja höhere Tarife und ein Bäcker gehört da dazu. Das müsste man dir aber, wie der vorschreibe anmerkte, im vertrag gescheit aufgeschlüsselt haben.

das kann man dir nicht so einfach beantworten, das hängt von der Firma ab und letzendlich was in deinem Arbeitsvertrag drin steht.. Das kann oftmals unterschiedlich sein.

-N