Stundenanrechnung bei Feiertagen?

1 Antwort

Wenn die Feiertage auf Tage fallen wo du sonst üblicherweise hättest arbeiten müssen, dann muss dir dieser Tag auch bezahlt werden.

Wenn du aber beispielsweise regelmäßig jeden zweiten Freitag und jeden zweiten Montag üblicherweise frei hast und die Feiertage fallen dann zufällig auf genau diese Tage die du ohnehin frei gehabt hättest, dann hast du kein Anspruch auf Bezahlung.

Wenn es keine Regelmäßigkeiten bei deinen Arbeits- und Freitagen gibt, sie also jede Woche individuell flexibel eingeteilt werden, dann darf der Arbeitgeber deinen freien Tag nicht absichtlich auf den Feiertag legen um so die Zahlung bewusst zu umgehen. Das gilt arbeitsrechtlich als Diskriminierung.

Mir gehts nicht um die Bezahlung.
Mir gehts nur darum ob sie mir die Stunden anrechnen muss oder nicht.

@SaharaK1993

Das ist ja im Gunde das Gleiche, da sie dir die angerechneten Stunden auch vergüten müssen. Es sei denn es sind Überstunden. Diese können auch in Freizeit abgegolten werden. Wäre aber etwas paradox zu verlangen, dass einem an einem freien Tag Stunden angerechnet werden nur um dafür frei zu bekommen.