Stundenanrechnung bei Feiertagen?
Ich arbeite im Einzelhandel, bin 6 mal die Woche unterwegs und letzte Woche war ja Karfreitag. Diese Woche ja Ostermontag. Meine Chefin ist aber der Meinung sie müsste mir die Feiertage stundenmäßig nicht berechnen. Das heißt bei mir ich muss 30 Stunden pro Woche leisten aber da sie mir die Stunden nicht anrechnet fehlen mir 5 Stunden da ich ja dann nur 25 Stunden gearbeitet habe. Da es ja jetzt schon die 2. Woche mit einem Feiertag ist fehlen mir dann ganze 10 Stunden. Jetzt meine Frage. Darf Sie das? oder muss sie mir doch die Stunden für die Feiertage anrechnen?
1 Antwort
Wenn die Feiertage auf Tage fallen wo du sonst üblicherweise hättest arbeiten müssen, dann muss dir dieser Tag auch bezahlt werden.
Wenn du aber beispielsweise regelmäßig jeden zweiten Freitag und jeden zweiten Montag üblicherweise frei hast und die Feiertage fallen dann zufällig auf genau diese Tage die du ohnehin frei gehabt hättest, dann hast du kein Anspruch auf Bezahlung.
Wenn es keine Regelmäßigkeiten bei deinen Arbeits- und Freitagen gibt, sie also jede Woche individuell flexibel eingeteilt werden, dann darf der Arbeitgeber deinen freien Tag nicht absichtlich auf den Feiertag legen um so die Zahlung bewusst zu umgehen. Das gilt arbeitsrechtlich als Diskriminierung.
Das ist ja im Gunde das Gleiche, da sie dir die angerechneten Stunden auch vergüten müssen. Es sei denn es sind Überstunden. Diese können auch in Freizeit abgegolten werden. Wäre aber etwas paradox zu verlangen, dass einem an einem freien Tag Stunden angerechnet werden nur um dafür frei zu bekommen.
Mir gehts nicht um die Bezahlung.
Mir gehts nur darum ob sie mir die Stunden anrechnen muss oder nicht.