Stunden reduzieren. Kindsunterhalt

5 Antworten

Das Jugendamt fragt im Rahmen einer "Beistandschaft" für die Kinder Deine Einkommenshöhe ab, um danach den Unterhalt für die Kinder zu ermitteln.

Dein "unterhaltsrelevantes Einkommen" (UE) errechnet sich aus Deinem Durchschnittseinkommen der letzen 12 Monate (inklusive Zulagen, Weihnachtsgeld etc...) abzüglich möglicher anrechenbarer Freibeträge (berufsbedingte Ausgaben, Beiträge für die Altersvorsorge etc...)

In der "Düsseldorfer Tabelle" (als Richtlinie...) wird anhand Deines UE und dem Alter des Kindes sein "Bedarf" ermittelt.
Von diesem Bedarf wird das hälftige Kindergeld abgezogen (denn es steht beiden Eltern je zur Hälfte zu) - die Differenz ist dann der Unterhalt, den Du zu zahlen hast...

Diese Berechnung wird Dir zugeschickt und um Unterzeichnung gebeten.
(Dein möglicher Widerspruch müsste entsprechend geprüft werden...)
Mit Deiner Unterschrift verpflichtest Du Dich, den festgelegten Unterhalt zu zahlen - dieser könnte mit dem so unterzeichneten "Titel" bei Nichtzahlung ggf. auch gepfändet werden....
Wenn Du diese Jugendamts-Urkunde nicht unterzeichnest, könnte ein gerichtlicher Titel erwirkt werden, die Kosten dafür müsstest Du dann tragen.

Die Kindsmutter (bzw. das Jugendamt) ist berechtigt, Dein Einkommen alle zwei Jahre zu überprüfen und den Unterhalt ggf. entsprechend "anzupassen", wenn Du dann mehr verdienst...

Solltest Du aus bestimmten Grund weniger verdienen (und somit weniger Unterhalt zahlen können), müsstest Du selbst veranlassen, dass der Titel "abgeändert" wird.
Denn Du dürftest dann erst mit abgeändertem Titel tatsächlich weniger zahlen (ansonsten würdest Du durch geringere Zahlungen einklagbare Unterhaltsschulden anhäufen...).

Da Du gegenüber minderjährigen Kindern eine erhöhte "Erwerbsobliegenheit" hast, musst Du alles Dir Mögliche tun, um ihnen wenigstens den Mindestunterhalt leisten zu können.
Dazu könnte von Dir ggf. auch verlangt werden, bis zu 48 Wochenstunden zu arbeiten.
"Generell" musst du aber keine 48 Stunden arbeiten, wenn Du den Kindern auch mit "normaler Arbeitszeit" ausreichend Unterhalt leistest.


Die Kindsmutter erhält den Unterhalt, um davon alle täglichen Ausgaben für die Kinder zu bestreiten (Verpflegung, Kleidung, Wohnkostenanteil, Schulsachen. Ausflüge, Klassenfahrten, Freizeitgestaltung....).
Sie ist aber über die konkrete Verwendung Niemandem Rechenschaft pflichtig, solange die Kinder nicht vernachlässigt werden.

Mehr- oder Sonderausgaben (Kindergartengebühr, Nachhilfe, medizinische Zuzahlungen...) sind von beiden Elternteilen zu tragen, anteilig im Verhältnis ihrer Einkommen....

Hallo! Drohungen bringen nichts und machen auch keinen Sinn. Du darfst Deine Arbeitszeit auf 40 Stunden reduzieren, wenn Du einen Grund hast. Das bringt jetzt aber nichts - außer weniger Geld für Dich; denn der Unterhalt für Deine Kinder wird anhand Deines Einkommens der vergangenen zwei Jahre berechnet. Eine Ausnahme wäre nur, wenn Du z.B. durch plötzliche unverschuldete Arbeitslosigkeit weniger Einkommen hättest. Weitere Einkommensüberprüfungen finden alle zwei Jahredurch das Jugendamt statt, wenn die Mutter Deiner Kinder die offenbar jetzt beantragte Beistandschaft beibehält. Die Höhe der Zahlungen richten sich nach Deinem Einkommen und nach dem Alter der Kinder. Den Bescheid des Jugendamtes zur Unterhaltszahlung kannst Du von einem Anwalt für Familienrecht überprüfen lassen. Wenn hier ein Rechenfehler vorliegen sollte oder etwas nicht berücksichtigt wurde, kann man dagegen angehen. Das Einkommen der Kindsmutter, deren Ausgabe (Wohnung, Auto) sowie Lebensgewohnheiten (z.B. rauchen). Die Kinder haben nur Dir gegenüber einen Anspruch auf Barunterhalt. Deine Ex leistet den Betreuungsunterhalt.

Das Einkommen der Kindsmutter, deren Ausgaben (Wohnung, Auto) sowie Lebensgewohnheiten (z.B. rauchen) interessieren nicht für die Berechnung des Vaterunterhalts.

Du bist gesteigert Unterhaltspflichtig, musst also alles tun, um Unterhalt zahlen zu können. Aber mehr als 40 Stunden kann niemand verlangen. Geh doch einfach mal zum Jugendamt hin - ohne zu drohen. Entweder musst Du zu einem Beistand oder der Unterhaltsvorschusskasse. Sprech mit denen, die reissen Dir kein Bein aus. Unterm Strich wirst Du zahlen müssen, mache es lieber freiwillig, das ist günstiger. Eine Urkunde als Unterhaltstitel kostet nichts, ein erstrittenes Urteil aber ist teuer.

wenn du 40 Stunden arbeitest ist das absolut ok , solange du den Mindestunterhalt zahlen kannst , zu mehr kann dich niemand verpflichten..........wenn du Überstunden machst zählt das auch zur Unterhaltsberechnung mit dazu.....dazu zählt dein gesamtes Einkommen........................das JA wird dich anschreiben und du mußt dein einkommen offenlegen.........daraus wird dein unterhalt berechnet und das JA wird dich auffordern den unterhalt titulieren zu lassen....

auf wieviel Unterhalt hattet ihr euch denn geeinigt wenn man fragen darf ? wieviel hast du bis jetzt gezahlt ?

Ich schreibe es noch mal extra, weil es wichtig ist. Sprich persönlich mit den Leuten vom Jugendamt. Sie sind verpflichtet, auch Dich vernünftig aufzuklären, Rechte und Pflichten.