Studium Eltern verlangen Geld

10 Antworten

wenn Deine Eltern ein Alkoholproblem haben ist es alles sehr schwierig. Die Rechtslage sieht in einem solchen Fall klare Regelungen vor. Diese führten schon zu Prozessen wo Kinder Ihre Eltern verklagt haben, was ich als wirklich letzten Ausweg sehen würde. Ich halte es für gut, wenn man als Student auch etwas zu den Kosten beiträgt, die zweifelsfrei entstehen, wenn das Kind studiert. Das ist eine sehr gute Lebensschule, die dazu beiträgt, die Bäume nicht in den Himmel wachsen zu lassen. Ich würde Dir auch empfehlen, Dein Verhältnis zu Deinen Eltern auf einen Prüfstein zu stellen. Meistens liegt es an beiden Seiten, warum soll dann nicht mindestens eine Seite anfangen, Frieden anzustreben? Aber das ist ein sehr komplexes Problem, dafür gibt es Profis.

Deine Eltern sind unterhaltspflichtig bis zu deinem 25. Lebensjahr.

D.h. sie müssen für Wohnraum, Essen, etc. in angemessenem Umfang aufkommen.

Dafür bekommen sie dann dein Kindergeld.

Wohnst du alleine (So wie es jetzt finanziell ja der Fall ist) müssen deine Eltern dir das Kindergeld zur Verfügung stellen und dir Unterhalt bezahlen, sodass du angemessen leben kannst. In deinem Fall müssten sie dir das Kindergeld geben und Unterhalt zahlen und DANN könnten sie Forderungen wie Miete, Essensgeld, Nebenkosten, etc. stellen.

Tun sie es nicht, kannst du sie theoretisch sogar per Gericht dazu verpflichten.

Und mal OT: Mein Beileid für solche Eltern....

deine eltern muessen dich waehrend deiner ersten berufsausbildung (egal ob ausbildung oder studium) unterstuetzen. du koenntest (!) sie also (theoretischerweise) verklagen (die mietforderungen einzustellen)

das würde leider das eh schon schwierige Verhätnis zu ihnen komplett zerstören...

nein, im Gegenteil, deine Eltern müssen dir ausreichend Geld zur Verfügung stellen, damit du studieren kannst

Quatsch mit Sauce, denn nur wenn sie können, so jedenfalls das BGB.

@schleudermaxe

wer lesen kann ist im vorteil, seine Eltern stehen so gut da, dass er kein Bafög bekommt.

Genau für diese Fälle kann das Kind doch elternunabhängige Vorausleistungen beantragen. Es bekommt sofort den vollen Bedarf und von Beginn an und gut ist. Und ob die Eltern zugeben müssen, wird später vom Land nicht nach dem BAföG mit seinen läppischen Pauschalen, sondern nach dem deutlich besseren BGB ermittelt, wenn die Damen und Herren denn dafür die Zeit finden.

ok danke werde mich da mal weiter informieren